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Änderungen im Online-Handel und bei Lebensmitteln

Vierstelliger Betrag je Abmahnung

Eine Person öffnet einen Brief und zieht ein Schreiben mit Betreff Abmahnung heraus. © ollo / Getty Images / iStock
Abmahnungen im Online-Handel boomen. Gründe für Verstöße sind leicht zu finden. Wir sagen Ihnen, was alles als Grund zum "Löhnen" herhalten musste und wie Sie sich gegen Abmahn-Haie wehren.

Das Abmahn-(Un)wesen greift im Online-Handel munter um sich und kostet die betroffenen Unternehmen reichlich Geld. Im Durchschnitt kostet jeder Vorfall im Online-Handel, wo es die meisten Verstöße gibt, über 1.000 Euro.  Der Händlerbund (Leipzig) hat diese Kosten berechnet. 

Besonders betroffen ist die Lebensmittelbranche. Auf sie entfielen 17% aller Abmahnungen. Im November hatte die Elektronikbranche noch vorn gelegen. Platz drei und vier belegten im Dezember die Modebranche und die Sport- und Outdoor-Branche.

Abmahngründe

Häufigster Grund für Abmahnungen waren Verstöße gegen das Verpackungsgesetz (33%). Knapp dahinter folgen rechtswidrige Werbeaussagen. Weitere Gründe: Verletzungen des Elektrogesetz (z. B. wegen fehlender Hinweispflichten), Werbung ohne Einwilligung etc.

Bei den Abmahnungen waren mal wieder die „üblichen Verdächtigen“ emsig: Die Hälfte aller Abmahnungen stammt laut Händlerbund allein von Rechtsanwalt Gereon Sandhage (Berlin). Der Anteil der Abmahnungen des Verbands sozialer Wettbewerb (Berlin) hat sich von ca. 6% auf etwa 12% nahezu verdoppelt.

Rechtsgebiete und „gefährliche“ Plattformen

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen machen mit über 60% den größten Anteil aus. Im Detail: Markenrecht: über 23%; angestiegen sind auch urheberrechtliche Abmahnungen (ca. 15%). Auf Ebay wurden die meisten Händler abgemahnt. Einen deutlichen Anstieg gab es bei Online-Händlern mit eigenen Shops (November: ca. 10% aller Abmahnungen; Dezember: über 25%).

Elektro und Lebensmittel

Ein Grund für die viele Abmahnungen dürften neben "emsigen Anwälten" aber auch zahlreiche Änderungen im Elektronikgesetz sein. Auch bei Lebensmitteln habe Online-Händler zahlreiche Abweichungen von der regulären Gesetzeslage zu beachten. Im Fokus sind hier leicht verderbliche Waren. Die Angabe des Haltbarkeitsdatums ist - noch - keine Pflicht für Beschreibungen im Shop, aber auf der Verpackung muss es erscheinen. Der Kunde muss die Möglichkeit haben zu entscheiden, ob er auch ein abgelaufenes Lebensmittel erwerben möchte. Die Thematik ist nicht trivial. Machen Sie sich schlau.

Fazit: Abmahnungen sind teuer und spezialisierte Anwälte finden gezielt Verstöße. Prüfen Sie, ob Sie alle aktuellen Änderungen für Ihre Branche berücksichtigt haben. Hinweis: Bei Abmahnungen zahlen Sie nicht ungeprüft. Der Händlerbund hilft weiter, wenn Sie Abmahnungen erhalten. Formulare können Sie dort auch direkt hochladen.

Mehr zu Abmahnungen und Gründen:
Abmahnmonitor Dezember 2021: Lebensmittelhändler aufgepasst! (haendlerbund.de)

Mehr zum Thema Lebensmittel und Abmahngründe:
Lebensmittelkennzeichnung: Die häufigsten Abmahngründe im Online-Shop (haendlerbund.de)

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