Vorbeugende Klage
Sie müssen gegenüber einem Steuerberater oder Anwalt nicht warten, bis ein Schaden eingetreten ist. Sie können schon vorab durch eine Feststellungsklage einen Schadensersatzanspruch erwirken.
Sie können sich vor Schäden aufgrund von Falschberatung Ihres Steuerberaters oder Anwalts schützen. Dazu ist eine Feststellungsklage auf Ersatz künftiger Vermögensschäden notwendig. Sie kann sogar eingereicht werden, bevor ein Schaden eingetreten ist. Diese Möglichkeit eröffnet der BGH mit einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 10.7.2014 (Az.: IX ZR 197/12). Es reicht, dass der Eintritt eines Schadens wahrscheinlich ist. Im entschiedenen Fall standen 24.000 Euro Ersatz von Prozesskosten im Raum. Der Kläger erhob daraufhin Feststellungsklage gegen seinen Steuerberater auf Ersatz der Kosten, falls der Prozess verloren geht. Nach Auffassung des Gerichts hatte der vom Berater empfohlene Prozess keinerlei Aussicht auf Erfolg. Bei derart offensichtlicher Falschberatung ist ein vorbeugender Schadensersatz durch Feststellungsklage möglich. Eine solche Feststellungsklage müssen Sie sich natürlich sehr sorgfältig überlegen. Eine außergerichtliche Einigung mit Ihrem Berater ist allemal klüger.
Fazit: Der BGH hat mit dem Urteil Ihre Verhandlungsposition gegenüber Ihrem Berater gestärkt. Sie müssen nicht abwarten, bis ein Schaden eingetreten ist.