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Schwerwiegende Patzer in Vertragstexten

Vorfälligkeitsentschädigung bei Vertragsfehlern einbehalten

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Wer einen Vertrag vorzeitig kündigt, zahlt der Bank dafür eine vereinbarte Entschädigung. Wenn die aber nicht richtig im Vertrag ausgearbeitet wurde, kann der Kunde diese zurückfordern. Das dürfte bei vielen Genossenschaftsbanken der Fall sein.
Viele Genossenschaftsbanken haben fehlerhafte Kreditverträge ausgestellt. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken (OLG) hervor. Im verhandelten Fall wollte ein Kunde eine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zzgl. Zinsen zurückerhalten. Er beendete seinen Immobilienkredit bei der Sparda Bank vorzeitig, weil er die Immobilie wieder verkauft hatte. Die Bank wollte die Vorfälligkeitsentschädigung natürlich einbehalten.

Das OLG gab allerdings dem Kunden recht. Denn es fanden sich gleich zwei Patzer in den Verträgen: 

  • Einerseits war der Berechnungszeitraum der Entschädigung falsch beschrieben - er suggerierte, dass die Kosten viel höher seien und habe so vor einer vorzeitigen Kündigung abgeschreckt. 
  • Zudem meinte die Bank, dass die zu zahlende Entschädigung auf Basis der Rendite von „Kapitalmarkttiteln öffentlicher Schuldner“ berechnet würde. Das wären z.B. Bundesanleihen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte aber in der Vergangenheit bereits geurteilt, dass dafür die Rendite von Hypothekenpfandbriefen relevant sei. Auch hier hätte der Kunde sich also ein gänzlich falsches Ergebnis errechnet. 

Fazit: Auch viele andere Genossenschaftsbanken nutzen die Vertragstexte, die auch bei der Sparda Bank angewandt wurden. Das betrifft etwa die Volksbanken und die Raiffeisenbanken. Sollten Sie einen Immobilienkreditvertrag bei einem dieser Anbieter abgeschlossen haben und vorzeitig kündigen, sollten Sie unbedingt den Wortlaut prüfen und ggf. die Vorfälligkeitsentschädigung sparen.

Urteil: OLG Saarbrücken, Az. 4 U 134/21

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