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Keine Angst vor der Betriebsprüfung

Schwerpunkte des Fiskus kennen

Der Fiskus setzt neue Schwerpunkte bei Betriebsprüfungen. Wie Sie ihm helfen können - zu Ihren Gunsten.
Bei Betriebsprüfungen (BP) fokussiert die Finanzverwaltung neuerdings auf drei Schwerpunkte. Diese versprechen in der Regel hohe Steuernachforderungen. Wer sie kennt und vorbereitet ist, kann mit dem Fiskus ins Geschäft kommen. Auslandsgeschäfte: Da immer mehr Mittelständler global aktiv sind, verschärft der Fiskus in diesem Segment die Kontrollen. Die Zahl der spezialisierten Prüfer wurde kräftig aufgestockt. Prüfschwerpunkt sind z. B. die Verrechnungspreise zwischen den Unternehmensteilen. Diese müssen immer dem Fremdvergleich standhalten. Konkret: Waren und Dienstleistungen sind so zu bepreisen, als würden sie von dritten Wettbewerbern erbracht. Dies ist ausführlich zu dokumentieren. Hat die Finanzverwaltung an der Plausibilität Zweifel, nimmt sie andere Preise an (Hinzuschätzung). Daraus entstehen in der Regel hohe Steuernachforderungen. Rückstellungen sind regelmäßig streitig (z. B. für Gewährleistungen). Besonders betroffen ist die Baubranche. Oft moniert die Finanzverwaltung, dass die Rückstellungen zu hoch sind, den Gewinn daher übermäßig mindern. Unternehmen sollten anhand einer guten Dokumentation nachweisen können, warum diese angemessen sind. Dabei ist ein Vergleich mit branchenüblichen Eckdaten relevant. Unternehmensspezifische Ausnahmen müssen sehr gut begründet werden können. Auch hinsichtlich der Abschreibungen sind Unternehmen und Finanzverwaltung oft nicht einig. Dabei geht es meistens um die Fristen, z. B. bei vorzeitiger Abnutzung. Auch hier ist der Fiskus wenig nachgiebig. Sie müssen hart verhandeln. Lösungsweg: Teilen Sie bei komplexen Investitionen die Abschreibungsfristen. Beispiel aus der Praxis: Ein Unternehmen hat auf dem Betriebsgelände eine Straße gebaut, wollte diese sehr zügig abschreiben. Der Fiskus ließ sich nicht darauf ein. Kompromiss: Aufgrund einer realistisch absehbaren schnellen Abnutzung der Straße wurde die Abschreibung geteilt – in den Unterbau (lange Frist) und die Asphaltdecke der Straße (kurze Frist).  

Fazit: Die Finanzverwaltung konzentriert sich angesichts begrenzter Prüfzeiten. Sie können ihr die Arbeit erleichtern und Ihre Chancen erhöhen, indem Sie ausführlich und klar dokumentieren.

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