BFH gewährt Handelsunternehmen Steuervorteile
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat Handelsunternehmen begünstigt, die vererbt oder verschenkt werden. Denn der BFH hat eine abweichende Berechnung bei dem bisher strengen 90%-Test zugelassen. FUCHSBRIEFE erklären, was der BFH künftig erlaubt und welche Steuervorteile das für Unternehmen hat.
Bei Schenkungen oder beim Vererben von Handelsunternehmen müssen in bestimmten Fällen künftig geringere Erbschaft- und Schenkungssteuern für das Betriebsvermögen gezahlt werden. Denn der Bundesfinanzhof (BFH) hat zugunsten einer Anpassung bei der Anwendung der 90%-Regel entschieden. Darum können erbschaft- und schenkungssteuerliche Vorteil künftig in größerem Umfang in Anspruch genommen werden.
BFH erlaubt Abweichung vom strengen 90%-Test
Der 90%-Test hatte für viele Handelsunternehmen so seine Tücken. Denn im Grundsatz gilt: Wenn das Unternehmen zu mehr als 90% seines Vermögens aus betrieblichem Wert besteht, bekommt es keine Steuervorteile. Der bisherige 90% Test folgte einem Alles-oder-Nichts-Prinzip. Wird der 90%-Test nicht bestanden, gibt es keine Verschonung bei Schenkungen oder Erbschaften bei Betriebsvermögen. Besonders Handelsunternehmen, die viele Forderungen oder Bargeld, aber eben oft auch hohe Schulden haben, hatten damit Probleme.
Der BFH hat für Handelsunternehmen nun eine Abweichung vom strengen 90%-Test erlaubt. Bei Handelsunternehmen, deren begünstigungsfähiges Vermögen aus Finanzmitteln besteht und einer originär gewerblichen Tätigkeit dient, werden betriebliche Schulden von diesen Finanzmitteln abgezogen. Das bedeutet: Mehr Unternehmen werden künftig von den Steuervorteilen profitieren, wenn sie vererbt oder verschenkt werden.
Fazit: Die Ausnahmeregelung des BFH orientiert sich an der Finanzierungs- und Geschäftspraxis von Handelsunternehmen. Im Ergebnis dürften künftig mehr Handelsunternehmen beim Vererben oder Verschenken steuerlich begünstigt sein.