Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
2491
Steuerliche Voraussetzungen zum begrenzten und unbegrenzten Abzug des Arbeitszimmers

BFH verlangt ganzheitliche Betrachtung

Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer können unbeschränkt steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Ausübung der beruflichen Tätigkeit ausschließlich darin erfolgt. Was ist aber, wenn im häuslichen Arbeitszimmer nur eine Nebentätigkeit ausgeführt wird?

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind steuerlich absetzbar, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Der Gesetzgeber verlangt, dass die betriebliche oder berufliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50% v.H. der beruflichen Tätigkeit beträgt. Bis zu 1.250 € kann man auf diesem Weg absetzen. Wird das Arbeitszimmer ausschließlich für die berufliche Tätigkeit genutzt, ist ein unbeschränkter Abzug möglich. Das gilt sowohl für Unternehmer wie auch für Arbeitnehmer. 

Auch ein als Kanzlei Zuhause genutztes Büro eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters ist ein „häusliches Arbeitszimmer“, fällt also unter die steuerliche Abzugsbeschränkung für häusliche Arbeitszimmer. Das gilt auch dann, wenn ein hauptberuflich als Syndikusanwalt (und damit als Arbeitnehmer) tätiger Rechtsanwalt nebenberuflich als selbständiger Anwalt tätig ist. Daran hielt der BFH jetzt am Fall eines nebenberuflich tätigen Rechtsanwalts fest (Az. VIII B 166/19).

Anwaltliche Tätigkeit muss als Ganzes betrachtet werden

Die Frage des Arbeitszimmers als Tätigkeitsmittelpunkt ist bei Rechtsanwälten nicht isoliert auf die einzelne Tätigkeit als Syndikusanwalt sowie als selbständiger Anwalt abzustellen. Bei Rechtsanwälten gilt es sämtliche Tätigkeiten als Ganzes zu betrachten. Der nur nebenberuflich als selbstständiger Anwalt tätige Kläger, konnte daher nicht den unbeschränkten Abzug geltend machen Das Finanzamt hat daher zurecht nur 1.250 € für das häusliche Arbeitszimmer als Betriebsausgaben anerkannt.

Hohe Verluste in der Event-Versicherung Die Corona-Virus bedingten Schäden für die Versicherungswirtschaft gehen weiter nach oben. So muss die gesamte Branche der Event-Versicherer allein in UK nach aktuellen Schätzungen mehr als 500 Mio. Pfund berappen. Dabei geht es um den Ersatz der Aufwendungen für große private familiäre Ereignisse und natürlich Messebeteiligungen von Unternehmen sowie Kongresse und andere größere Firmen-Veranstaltungen. Die Folge: Die Prämien ziehen deutlich, um 13%, an. Im Laufe der nächsten Monate wird mit einer weiteren leichten Steigerung gerechnet.

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Die Bank im Bistum Essen eG in der Ausschreibung

Die BiB ist kein Zug, auf den die Stiftung aufspringen will

Thumb Stiftungvermögen 2024. © Collage: Verlag FUCHSBRIEFE, Bild: envato elements
Die Bank im Bistum Essen (BiB) begrüßt die Stiftung Fliege, die ihre drei Millionen Euro Kapital neu anlegen will, mit einem überaus empathischen Schreiben. Sie bittet ausführlich um Entschuldigung, weil sie durch Krankheit bedingt nicht in der Lage gewesen sei, den erbetenen Anlagevorschlag fristgerecht einzureichen. Man fühlt sich ein wenig wie unter Freunden und möchte gern einen Sympathiebonus vergeben. Ob das nach Studium des Anlagevorschlags auch noch so ist, wird sich zeigen.
  • Fuchs plus
  • Dekarbonisierung: Andere Standorte attraktiver als Deutschland

Skandinavien bei Dekarbonisierung weit vorn

Obwohl die deutsche Regierung die ganze Wirtschaft auf Klimaneutralität trimmen will - wie die EU - bietet Deutschland keine guten Rahmenbedingungen für eine Dekarbonisierungsstrategie. Das zeigt eine Umfrage von EY unter Unternehmen. Andere Standorte sind attraktiver.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • E-Health-Tutorials mit bekannten Top-Therapeuten

Digitale Beratung zu mentaler Gesundheit

Der Erhalt der mentalen Gesundheit ist wichtig - privat genauso wie im Unternehmen. Darum kümmern sich manche Unternehmer verstärkt auch um die Belange ihrer Mitarbeiter. FUCHSBRIEFE haben eine interessantes Angebot für anonyme E-Health-Tutorials entdeckt, die Unternehmer ihren Mitarbeitern anbieten können.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Die LGT Bank AG in der Ausschreibung

LGT ist nachhaltig und stiftungsorientiert

Thumb Stiftungsvermögen 2024 © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit envato elements
Als familiengeführte Privatbank verwaltet die LGT seit einem Jahrhundert die Vermögen von Familien und Unternehmen. Für ihre Anlagelösungen setzt sie nach eigener Angabe auf traditionelle Werte, systematische Anlageprozesse, moderne Portfoliotheorien sowie fundierte Finanz- und Datenanalysen. „Als eine der letzten familiengeführten Privatbanken sind wir in den vergangenen Jahren kräftig gewachsen“, so die Website. Vor allem lege man auf Nachhaltigkeit wert. Das passt gut für die Stiftung Fliege.
  • Fuchs plus
  • Luftangriff auf Israel

Iran hat drei Ziele mit Angriff auf Israel verfolgt

Der Iran hat mit seinem Luftangriff auf Israel drei Ziele verfolgt. Die Raketen- und Drohen-Attacke wirkt politisch, militärisch und wirtschaftlich. Diese Auswirkungen strahlen weit über Israel hinaus.
Zum Seitenanfang