Kein Abzug für Umzugskosten bei Arbeitszimmer-Einrichtung
Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Ein Umzug in eine größere Wohnung, um ein Arbeitszimmer einzurichten, kann steuerlich nicht abgesetzt werden. Im Fall eines Steuerzahlers, der in eine Wohnung mit Arbeitszimmern umzog, lehnte das Finanzamt die Anerkennung der Umzugskosten als Werbungskosten ab. Der BFH bestätigte dies.