Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
Häusliches Arbeitszimmer
  • Fuchs plus
  • FUCHS-Briefe
  • Finanzgericht erweitert Gestaltungsspielraum

Umzug wegen Arbeitszimmer ist absetzbar

Umzug
© Sven Hoppe / dpa / picture alliance
Steuerlich absetzbare Umzugskosten können nun auch für Immobilien mit zwei Arbeitszimmern geltend gemacht werden. Das hat das Finanzgericht (FG) Hamburg entschieden. Dieses Urteil eröffnet mehr Gestaltungsspielraum für beruflich bedingte Umzüge.
  • FUCHS-Briefe
  • Arbeitszimmer voll anerkannt

Kostenverteilung: Arbeitszimmer ist voll abzugsfähig

Laptop
Laptop. © Maryna Andriichenko / Getty Images / iStock
Die Finanzämter neigen dazu, nichteheliche Lebensgemeinschaften bei der Steuerklärung zu benachteiligen. Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf stoppte jetzt diese Praxis bei Anerkennung von Kosten eines Arbeitszimmers.
  • FUCHS-Briefe
  • Zweifel an der Existenz des Arbeitszimmers

Keine Besichtigung ohne Ankündigung

Laptop
Laptop. © Maryna Andriichenko / Getty Images / iStock
Ein häusliches Arbeitszimmer ist steuerlich absetzbar - wenn es denn existiert. Finanzämter überprüfen das gern, um gegen Steuerbetrug vorzugehen. Wenn der Beamte unangekündigt vor der Wohnung steht und nachschauen will, muss man sich das aber nicht gefallen lassen.
  • FUCHS-Briefe
  • Steuerliche Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers

Nicht jeder benötigt ein Büro

Eine Frau im Home Office während einer Online-Besprechung.
Junge Frau im Homeoffice. © JenkoAtaman / stock.adobe.com
In vielen Berufen ist es nicht üblich, das Angestellte ein eigenes Büro haben - etwas in der Gastronomie, im Bereich Gebäudeservices oder wie in einem jüngst verhandelten Fall bei einer Flugbegleiterin. Wenn diese aber dennoch ein privates Arbeitszimmer haben - wie ist das dann steuerlich zu werten?
  • FUCHS-Briefe
  • Steuerliche Voraussetzungen zum begrenzten und unbegrenzten Abzug des Arbeitszimmers

BFH verlangt ganzheitliche Betrachtung

Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer können unbeschränkt steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Ausübung der beruflichen Tätigkeit ausschließlich darin erfolgt. Was ist aber, wenn im häuslichen Arbeitszimmer nur eine Nebentätigkeit ausgeführt wird?
  • FUCHS-Briefe
  • Auch bei Verbindung zu Privaträumen

Notfallpraxis ist kein häusliches Arbeitszimmer

Ein Arzt kann sich seine Praxis nicht immer "schnitzen". Hin und wieder sind die räumlichen Gegebenheiten, in denen sich die Praxis befindet, nicht ideal. Dass der Fiskus das nicht ungebührlich zu seinen Gunsten nutzt, dafür hat jetzt der Bundesfinanzhof gesorgt.
  • FUCHS-Briefe
  • Kein Badezimmer zum Arbeitszimmer

Steuerabzug: nur bei 90% betrieblicher Nutzung

Es ist auch dann kein anteiliger Steuerabzug der Aufwendungen für Küche, Bad und Flur in der Wohnung möglich, wenn das Finanzamt einen Raum in der Wohnung als häusliches Arbeitszimmer anerkannt hat. Selbst, wenn für einen überwiegend privat genutzten Raum Renovierungs- und Umbaukosten in erheblicher Höhe anfallen. Die zumindest 90%ige betriebliche oder berufliche Nutzung muss für jeden Raum in der Wohnung erfüllt sein, für den der Unternehmer einen Steuerabzug beantragt.

Urteil: BFH, VIII R 16/15

  • FUCHS-Briefe
  • Arbeitszimmer

Selbständigkeit reicht

In Sachen Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers zeigen sich die Richter neuerdings großzügig.
Zum Seitenanfang