Umzug wegen Arbeitszimmer ist absetzbar
Steuerlich absetzbare Umzugskosten können nun auch für Immobilien mit zwei Arbeitszimmern geltend gemacht werden. Das hat das Finanzgericht (FG) Hamburg entschieden. Dieses Urteil eröffnet mehr Gestaltungsspielraum für beruflich bedingte Umzüge.