Ein Spind definiert eine inländische Betriebsstätte
Der Fiskus hat ein hohes Interesse daran, möglichst viele wirtschaftliche Tätigkeiten zu besteuern. Darum ist es für ihn hilfreich, wenn die Anforderungen an eine inländische Betriebsstätte nicht zu hoch gesetzt werden. Der Bundesfinanzhof hat sie nun sogar noch weiter abgesenkt.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat ein weiteres mal die Anforderungen an eine inländische Betriebsstätte herabgesenkt. Ein Spind kann nun ausreichen, um eine inländische Betriebsstätte zu begründen.