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Neuregelung abwarten

Erbschaftsteuer: Alte Regeln gelten zunächst weiter

Die „alte“ Erbschaft- und Schenkungsteuer bleibt vorerst in Kraft. Dies gilt auch für Neufälle nach dem 30. Juni.
Die Bundesländer schaffen Rechtssicherheit in der offenen Frage der Erbschaftsteuer. Es gibt zwar noch keine neue Regelung für die Erbschaftsteuer. Aber die obersten Finanzbehörden der Länder haben sich nun zunächst darauf geeinigt, die alte Regelung weiter unverändert anzuwenden. Die neue Erbschaft- und Schenkungsteuer wird definitiv nicht rückwirkend in Kraft treten. Das bisherige Recht wird in vollem Umfang weiter angewendet – auch über den 30.6.2016 hinaus – bis es eine neue gesetzliche Regelung gibt. Ursprünglich hätte die Neuregelung der Steuer zum 30. Juni erfolgen müssen. Damit verschiebt sich der Starttermin für die Neuregelung der Erbschaftsteuer nach hinten. Der Zeitplan sieht nunmehr vor, dass sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am 8. September trifft und sich erneut um einen Kompromiss bemüht. Allerdings liegen die Vorstellungen in zentralen Punkten (z. B. Offenlegung Privatvermögen, Definition und Abgrenzung betriebsnotwendigen Vermögens) nach wie vor signifikant auseinander. Dass bereits Anfang September ein Kompromiss gefunden wird, bezweifeln wir. Auch das Bundesverfassungsgericht wird im September noch einmal über die Erbschaftsteuer beraten. Die Richter aus Karlsruhe, die den 30. Juni als Termin für eine Neuregelung festgelegt hatten, werden dann ihren Zeigefinger heben und eine zügige Neuregelung anmahnen – viel mehr aber auch nicht. Eine Aussetzung der Erbschaftsteuer halten wir für unrealistisch.

Fazit: Das Verhandeln um die Erbschaftsteuer könnte noch Monate dauern. Aber immerhin haben Unternehmer nun Rechts- und Planungssicherheit (im alten Gesetz). Sie müssen keine Rückwirkung einer Neuregelung fürchten. Dennoch sollten Sie Revisionsklauseln zur Absicherung nutzen.

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