Erbschaftsteuergesetz kommt am Jahresende
Für Unternehmens-Erben wird es ab 18.12. teurer: Ein neues Gesetz steht vor der Tür - und möglicherweise neue Klagen.
Gute Nachrichten für Schenker und Erblasser: Schenkungen, die bis zum 18.12.2015 auf dem derzeit noch gültigen Gesetz aufbauen, haben dauerhaft Gültigkeit. Nach FUCHS-Informationen aus gut informierten Kreisen will Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) die vom Bundesverfassungsgericht erzwungene Änderung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes nicht rückwirkend in Kraft treten lassen. Das neue Gesetz soll nach unseren Informationen am 18. Dezember dieses Jahres gelten. Damit vermeiden die Regierungsparteien, dass die Gesetzesnovelle in die Mühlen der Landtagswahlkämpfe 2016 gerät. Schließlich müssen die Bundesländer dem Gesetz zustimmen . Die Einnahmen des Staates aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer stehen den Ländern zu. Sie betragen aktuell etwa 5,5 Mrd. Euro p. a.. Das sind nicht mal 1% des gesamten Steueraufkommens. Um das Gesetz schnell durchpeitschen zu können, bietet Schäuble SPD und Grünen ein Bonbon an. Künftig soll auch das private Vermögen des Erben oder Beschenkten berücksichtigt werden. Und zwar immer dann, wenn die Frage nach der Befreiung von der Steuerzahlung ansteht, um keine Arbeitsplätze zu gefährden. Schäuble will jedem Erben maximal Anteile im Wert von 70 Mio. Euro zugestehen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 100 Mio. Euro ins Spiel gebracht. Die Verbände wollten 300 Mio. Euro je Erwerb. Die Grünen halten 70 Mio. schon für viel zu hoch. Möglicherweise schafft die Politik damit das nächste Einfallstor für Verfassungsklagen. Denn nach Ansicht von Steuerexperten steht die Einbeziehung des eigenen Vermögens des Erwerbers nicht im Einklang mit dem „Bereicherungsprinzip“, das dem Erbschaftsteuerrecht zugrunde liegt. Danach muss der Erbe durch die Zuwendung „reicher“ werden – und er muss aus dem Erbe oder der Schenkung die Erbschaftssteuer bezahlen können.
Fazit: Bei der konkreten Ausgestaltung der Neuregelungen sind jetzt die Lobbyisten am Zug. Viel Spielraum wird ihnen Finanzminister Schäuble nicht lassen. Auf jeden Fall macht es für Sie Sinn, geplante Übertragungen jetzt noch zum alten Recht vorzunehmen.