Falle Tonnagebesteuerung
Die günstige Besteuerung von Gewinnen aus dem Betrieb von Handelsschiffen setzt deren langfristigen Betrieb voraus.
Die günstige Besteuerung von Gewinnen aus dem Betrieb von Handelsschiffen setzt deren langfristigen Betrieb voraus. Dann wird der Gewinn nach der Tonnage, nicht nach dem tatsächlichen Ergebnis besteuert (Tonnagesteuer). Bei einer nur kurzfristigen Nutzung unterliegt dagegen der tatsächliche Gewinn der Besteuerung.
Eine kurzfristige Schiffsnutzung lässt die Tonnagebesteuerung nicht zu. Im vom BFH entschiedenen Fall wurde zunächst ein Schiff bestellt. Bereits vor der Fertigstellung wurde es aber verkauft, um aus dem Erlös ein Handelsschiff zu finanzieren. Der Gewinn aus dem Verkauf des ersten Schiffs muss ganz normal versteuert werden (BFH, Urteil vom 26.9. 2013, Az.: IV R 46/10).
Eine kurzfristige Schiffsnutzung lässt die Tonnagebesteuerung nicht zu. Im vom BFH entschiedenen Fall wurde zunächst ein Schiff bestellt. Bereits vor der Fertigstellung wurde es aber verkauft, um aus dem Erlös ein Handelsschiff zu finanzieren. Der Gewinn aus dem Verkauf des ersten Schiffs muss ganz normal versteuert werden (BFH, Urteil vom 26.9. 2013, Az.: IV R 46/10).
Fazit: Prüfen Sie ggf. bei Ihren Schiffsbeteiligungen, ob die Schiffe langfristig eingesetzt wurden. Nur auf diese Weise sichern Sie sich die günstige Tonnagebesteuerung.