BFH-Urteil: Schweizer Familienstiftung entgeht Ersatzerbschaftsteuer in Deutschland
Eine in der Schweiz gegründete Familienstiftung mit deutschem Verwaltungssitz entgeht der Ersatzerbschaftsteuer, da sie als nichtrechtsfähig gilt. Der BFH entschied, dass nur rechtsfähige Stiftungen der Steuerpflicht unterliegen. Trotz deutschen Vermögens und Verwaltung konnte das Finanzamt seine Forderung nicht durchsetzen. Erfahren Sie mehr über die Hintergründe dieses bemerkenswerten Urteils.