Flutschäden sofort absetzen
Die Beseitigung von Flutschäden kann für 2013 in voller Höhe steuerlich als Erhaltungsaufwand geltend gemacht werden.
Wer Immobilien vermietet hat, kann die Beseitigung von Flutschäden als Erhaltungsaufwand in voller Höhe für das Jahr 2013 von der Einkommensteuerschuld absetzen. Flutschäden gelten ausnahmsweise nicht wie sonst als Herstellungskosten, die nur über mehrere Jahre abgeschrieben werden können. Darauf macht die Oberfinanzdirektion Niedersachsen aufmerksam.