Keine Spekulationsfrist für FeWos
Sie müssen beim Verkauf von selbstgenutzten Zweit- und Ferienwohnungen keine Einkommenstuer zahlen. Voraussetzung: Sie haben die Immobilie durchgehend seit dem Kauf bewohnt. Oder: Sie haben zwei Jahre vor dem Verkauf dort gewohnt. In diesen Fällen bleibt der Verkauf trotz nicht abgelaufener Spekulationsfrist von zehn Jahren einkommensteuerfrei. Dies entschied der Bundesfinanzhof (Urteil vom 27. 6. 2017, Az. IX R 37/16).
Allerdings gibt es eine Bedingung. Die Ferienwohnung muss tatsächlich zeitweilig als Zweitwohnung genutzt worden sein. Und sie muss ihm in der übrigen Zeit zur Verfügung stehen. Eine kommerzielle Vermietung ist also ausgeschlossen.
Keine Nutzung als Hauptwohnung erforderlich
Laut BFH setzt eine Nutzung „zu eigenen Wohnzwecken" nicht die Nutzung als Hauptwohnung voraus. Ein Steuerpflichtiger kann auch mehrere Gebäude gleichzeitig zu eigenen Wohnzwecken nutzen. In der FeWo muss nicht der Schwerpunkt der persönlichen und familiären Lebensverhältnisse liegen.
Fazit: Wenn Sie sich den Luxus einer zeitweilig leerstehenden Zweit- oder Drittwohnung leisten können, gilt für Sie die Zweijahresfrist für den steuerfreien Verkauf.