Die Automatisierung der Steuererklärung hat Vorteile. Es gibt aber auch einige Spielregeln, die Sie dabei beachten sollten.
Die elektronische Übermittlung von Daten zur Steuererklärung hat ihre Tücken. Mit der elektronischen Übermittlung erklären Sie grundsätzlich, dass die gesendeten Daten vollständig und korrekt sind. Hinzu kommt, dass die Bearbeitung im Finanzamt zwar schnell geht – aber eben auch automatisiert ist. Es erfolgt keine Detailprüfung durch einen Mitarbeiter mehr. Tauchen im Nachhinein Fehler auf, kommen Sie beim Nachreichen von Unterlagen oft in Erklärungsnot. Dann drohen Ihnen möglicherweise Verspätungszuschläge und unter Umständen sogar ein Aktenvorvermerk für eine mögliche Betriebsprüfung. Insbesondere der neu geregelte Verspätungszuschlag hat es in sich. Er wurde im Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens automatisiert und beträgt für jeden angefangenen Monat 0,25% der Steuernachzahlung (mind. 25 Euro mtl.). Der Zuschlag entfällt nur in zwei Fällen: Wenn Ihrer Bitte um Fristverlängerung zugestimmt wurde – und Sie dann pünktlich geliefert haben – oder wenn Sie nichts nachzahlen müssen. Steuerberater empfehlen deshalb zwei Vorgehensweisen bei der elektronischen Steuererklärung. Prüfen Sie sofort nach Eingang Ihres Bescheides, ob alle Aspekte berücksichtigt wurden. Falls nicht, müssen Sie zeitnah reagieren. Alternative: Legen Sie bereits von vornherein Ihr Veto gegen die Richtigkeit der Datenübermittlung ein. Dies berücksichtigt das Finanzamt (FA) und wandelt die vollautomatisierte Bearbeitung Ihrer Erklärung wieder in eine manuelle um. Größter Vorteil der Automatisierung: Sie müssen nicht mehr alle Unterlagen einreichen, das FA fragt diese im Einzelfall bei Bedarf ab. Sie müssen die Papiere nur parat haben und ggf. nachreichen. Wenn Sie mit dem FA schon vorab klären, welche Unterlagen es prüfen möchte, können Sie diese gleich parallel als Kopie einsenden.
Fazit: Die elektronische Steuererklärung reduziert den zeitlichen und bürokratischen Aufwand. Ihre Schwäche ist fehlende Individualität. Sie müssen Bescheide genauer prüfen.
Ein LAG-Urteil verdeutlicht, dass Arbeitgeber bei erkennbar falschen Gehaltsabrechnungen nicht zur Auszahlung verpflichtet sind. Auch wenn ein Irrtum vorliegt, können weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber auf der fehlerhaften Abrechnung bestehen. Ein Mitarbeiter scheiterte mit seiner Klage auf Zahlung und Schadensersatz, da die Abrechnung nur zur Information dient. Neugierig auf die Details?
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Mitarbeiter einbinden, um Automatisierung erfolgreich zu machen
Unternehmen mit Betriebsrat erreichen eine höhere Produktivität, wenn Bereiche eines Unternehmens automatisiert werden. Es sind vor allem zwei Faktoren, die dabei eine wesentliche Rolle spielen.
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