Deutsche Unternehmen müssen sich häufiger einer Steuerprüfung unterziehen. Dabei geht es nur im Veranlagungsverfahren entspannt zu. Ganz anders sieht es bei der Betriebsprüfung aus.
Die Finanzbehörden prüfen die Unternehmen mit zunehmender Intensität. Also häufiger und intensiver. Das berichten einhellig Wirtschaftsprüfer und Steuerfachanwälte, die hinzugezogen werden. Relativ gemütlich geht es noch in Veranlagungsverfahren zu. Hier werden im Rahmen des elektronischen Besteuerungsverfahrens weitgehend ungeprüft die Angaben in den Steuererklärungen übernommen. Hin und wieder gibt es marginale Überprüfungen von Computerprogrammen. In der Betriebsprüfung geht es aber zur Sache. Die Unternehmen werden regelrecht durchröntgt. Die Finanzbeamten gehen dabei immer aggressiver vor. Sie überschreiten oft ihren Erlaubnisrahmen, etwa indem sie Mitarbeiter ausfragen, wenn niemand einschreitet. Laut PwC werden 67% der Groß- und 51% der mittleren Unternehmen geprüft. Unter die Lupe genommen werden die Rückstellungen. Ebenso Bewertungen von Wirtschaftsgütern und Wertberichtigungen, berichtet PwC. Bei Prüfungen im Bereich der Gewerbesteuer geht es am häufigsten um die Hinzurechnung von Lizenzzahlungen und Mieten oder Pachten. Bei Umsatzsteuer-Sonderprüfungen hinterfragen die Beamten gern den Vorsteuerabzug. Weiterer Schwerpunkt sind konzerninterne Verrechnungspreise. Immer enger arbeiten die Finanzverwaltungen mehrerer Länder zusammen – etwa bei Betriebsprüfungen von Konzernen. Fast jede Prüfung führt zu Steuernachzahlungen. Im Zuge des Automatischen Informationsaustausches – die entsprechende Vereinbarung haben inzwischen über 50 Staaten unterzeichnet – wird Deutschland erstmals für 2016 Daten austauschen.
Fazit: Es ist wichtig, eine Betriebsprüfung gut vorzubereiten. Wer die Herangehensweise der Prüfer kennt, kann sofort adäquat reagieren und oft auch Geld und Ärger sparen.
Hinweis: Wir planen ein Seminar zum Thema „Verhalten bei Betriebsprüfungen“. Unter redaktion@fuchsbriefe.de können Sie sich dafür unverbindlich vormerken. Wir informieren Sie dann rechtzeitig über die konkreten Inhalte und Veranstaltungsorte.
Wir wollen es nicht gleich eine Zeitenwende nennen. Aber im Private Banking im deutschsprachigen Raum zeichnet sich eine sichtliche Veränderung ab: keine Verschiebung, jedoch eine Angleichung der Kräfteverhältnisse auf Länderebene. Das spricht für gesunden Wettbewerb in einem beinahe identischen europäischen Rechtsrahmen. Und für mehr Auswahl auf Kundenseite.
Wer ein Familienvermögen übernimmt, sei es durch Erbschaft oder eine Schenkung „mit warmer“ Hand, der verspürt in der Regel nicht nur helle Freude. Mit dem Glücksgefühl geht gewöhnlich auch sofort die Last der Verantwortung über: bewahren, mehren und tradieren, was andere aufgebaut haben, das wollen die meisten, die ein zuvor aufgebautes Vermögen überantwortet bekommen. Ein Vermögemsmanager sollte das wissen – und sich entsprechend auf die emotionale Lage des Kunden einstellen.
Mit Künstlicher Intelligenz sollen die Suchmaschinen von Alphabet (Google) und Microsoft (Bing) noch besser werden. Die Ansprüche an Marketing-Abteilungen steigen dadurch. Sie können aber mit KI "zurückschlagen".
Spätestens seit diesem SPD-Parteitag stehen die Fronten in der Finanz- und Sozialpolitik. Die SPD diskreditiert mit allen Mitteln die Schuldenbremse und will sie abschaffen. Ein Irrweg, auf dem ihr die Wähler nicht folgen sollten. Der Standpunkt von FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber.
Wann gilt eine Zahlung als erfolgt? Zum Zeitpunkt der Wertstellung (Zahlungsauftrag) oder zum Zeitpunkt der Gutschrift (Zahlungserhalt)? Diese Frage sorgte immer wieder für Ärger mit dem Finanzamt. Der Bundesfinanzhof fällte nun ein Urteil, das einfache steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet.
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