Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1562
Abgeltungssteuer mit Nachteilen für Kreditkäufe

Verluste ohne Kompensation

Die Abgeltungssteuer hat Werbungsaufwendungen praktisch erledigt. Das gilt auch bei Krediten, die durch den Verkauf einer Beteiligung nicht ganz abgelöst wurden.

Steuern zahlen auf Verluste – die Abgeltungsteuer macht es möglich. Wer sich beispielsweise an einem Unternehmen beteiligt und diese Beteiligung mit einem Kredit finanziert, kann die Schuldzinsen nicht von der Steuer abziehen, die beim Verkauf der Beteiligung fällig wird. Selbst dann nicht, wenn die Aufwendungen für den Kauf der Beteiligung den Erlös beim Verkauf übersteigen. Etwa, wenn nach Verlauf noch Schuldzinsen fällig werden, die das „Geschäft" per saldo ins Minus treiben. Entsprechend entschied der Bundesfinanzhof aktuell in einem noch nicht veröffentlichten Urteil (Az. VIII R 41/15). Davon betroffen sind vor 2009 verkaufte oder aufgegebene Beteiligungen.

Beteiligungsverkäufe sind steuerpflichtig, wenn der Käufer mindestens zu 1 % an der AG oder GmbH beteiligt war. Wurde der Kauf zuvor mit einem Kredit finanziert, Pech! Werbungsaufwendungen, lassen sich in diesem Falle nicht geltend machen, wenn der Verkaufserlös niedriger ausfällt als die Restschuld.

Verfassungsrechtlich eindeutig

Ursache ist die Einführung der Abgeltungssteuer 2009. Damit hat sich die Anrechnung von Werbungsaufwendungen früherer Zeiten erledigt. Das grundsätzliche Abzugsverbot für Werbungskosten steht laut BFH nicht in Frage. Der Bundesfinanzhof hält damit weiter an seiner aus Steuerzahlersicht ungünstigen Beurteilung für die Jahre ab 2009 fest.

Fazit:

Solange es die Abgeltungssteuer gibt, sind Werbungsaufwendungen für den Kapitalerwerb praktisch nichts wert.

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Die Bank im Bistum Essen eG in der Ausschreibung

Die BiB ist kein Zug, auf den die Stiftung aufspringen will

Thumb Stiftungvermögen 2024. © Collage: Verlag FUCHSBRIEFE, Bild: envato elements
Die Bank im Bistum Essen (BiB) begrüßt die Stiftung Fliege, die ihre drei Millionen Euro Kapital neu anlegen will, mit einem überaus empathischen Schreiben. Sie bittet ausführlich um Entschuldigung, weil sie durch Krankheit bedingt nicht in der Lage gewesen sei, den erbetenen Anlagevorschlag fristgerecht einzureichen. Man fühlt sich ein wenig wie unter Freunden und möchte gern einen Sympathiebonus vergeben. Ob das nach Studium des Anlagevorschlags auch noch so ist, wird sich zeigen.
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Dekarbonisierung: Andere Standorte attraktiver als Deutschland

Skandinavien bei Dekarbonisierung weit vorn

Obwohl die deutsche Regierung die ganze Wirtschaft auf Klimaneutralität trimmen will - wie die EU - bietet Deutschland keine guten Rahmenbedingungen für eine Dekarbonisierungsstrategie. Das zeigt eine Umfrage von EY unter Unternehmen. Andere Standorte sind attraktiver.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • BAG-Urteil zu Spät-Ehe und Mindestehe-Dauer bei Betriebsrenten

Missbräuchliche Gestaltung bei der Betriebsrente?

Außenaufnahme BAG © 2023 Das Bundesarbeitsgericht
Eine Betriebsrente sichert leitenden Angestellten und Vorständen und ihren Lebenspartnern ihren Lebensstandard im Alter. Deshalb sind entsprechende Verträge mit ihren Klauseln genau anzuschauen und zu prüfen. Das Bundesarbeitsgericht hat zur sogenannten „Spät-Ehe“ und zur „Mindestehe-Dauer“ geurteilt.
  • Fuchs plus
  • Bundesfinanzhof hat zur Versteuerung von Earn-Out-Klauseln entschieden

Earn-Out-Klauseln: Steuer-Zeitpunkt geklärt

Bundesfinanzhof © dpa
Bei Betriebsveräußerungen werden immer öfter Earn-Out-Klauseln vereinbart. Bei denen hängt die Höhe des Kaufpreises von der Entwicklung des Unternehmens ab. Ungeklärt war bisher, welcher Zeitpunkt für die Besteuerung relevant ist. Der Bundesfinanzhof hat jetzt zwischen Verkaufszeitpunkt und Zahlungszeitpunkt entschieden.
  • Neue Schulden für innere Sicherheit gefordert

SPD will Sondervermögen für Inneres

Geschäftsmann mit Diagramm © fotogestoeber / stock.adobe.com
Der Bericht zur Kriminalstatistik Deutschland war "erschütternd". Das hat die verantwortliche Innenministerin Nancy Faeser (SPD) konstatiert. Nun fordert die SPD ein Sondervermögen für die Innere Sicherheit.
Zum Seitenanfang