Welche Papiere brauchen Sie?
Die neue Grundsteuer wird Ihnen viel Arbeit machen. Sie können sich das Steuer-Leben 2022 aber leichter machen, wenn Sie schon damit beginnen, die umfangreichen Daten für die zwingende Grundsteuererhebung zusammenzutragen. Das Finanzamt wird Angaben zur Grundstücksart, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr verlangen. Bei Mehrfamilienhäusern mit Eigentumswohnungen wird es auch den Miteigentumsanteil abfragen. Die meisten Angaben finden Sie in Ihren Papieren (Bauunterlagen, Kaufvertrag), aber sind die gut sortiert und greifbar? Eine Übersicht:
Ein Blick auf die Details
Bei Wohngebäuden ist nur die Wohnfläche zu erklären. Die Fläche eines Arbeitszimmers gehört zur Wohnfläche. Terrassen- und Balkonflächen werden zu 25% angesetzt. Sind Terrassen- und Balkonflächen von besonderer Qualität (z.B. wenn diese überdacht/seitlich wettergeschützt sind) können es 50% sein.
Bei Zimmern mit Dachschrägen wird die Fläche unter einer Dachschräge bis 100 cm Höhe gar nicht berechnet. Ab einer Höhe von 100 cm bis 199 cm ist die Fläche nur mit 50% zu berechnen. Ab 200 cm Höhe unter der Dachschräge ist die Fläche vollständig als Wohnfläche zu berechnen.
Regeln und Ausnahmen
Zur Wohnfläche zählen nicht:
- Räume im Keller und Dachgeschoss, die nicht als Wohnraum dienen;
- Garagen. Dienen sie Wohngebäuden, bleiben sie außer Ansatz, wenn sie in räumlichem Zusammenhang zum Wohngebäude stehen (z. B. angebaute oder freistehende Garage auf dem Grundstück; Tiefgarage im Mietshaus) oder wenn ihre Grundfläche 100 Quadratmeter nicht überschreitet;
- Nebengebäude bleiben unberücksichtigt, wenn sie Wohngebäuden dienen und ihre Gebäudefläche weniger als 30 Quadratmeter beträgt. Ein Nebengebäude kann eine Scheune oder ein Gartenhaus sein. Die Wohnfläche berechnet sich regelmäßig nach der Wohnflächenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. S. 2346).
Auch zu Grund und Boden sind viele Angaben erforderlich. Dazu zählen Gemarkung, Flur, Flurstück und Fläche des Grund und Bodens in Quadratmetern. Die Informationen finden Sie im Liegenschaftskataster. Außerdem ist die Grundbuchblattnummer anzugeben (Grundbuchblatt oder auch in den Bauunterlagen oder im Kaufvertrag).
Angaben nicht schätzen
Tragen Sie so viel und so genau wie möglich die korrekten Angaben zusammen. Grobe Schätzwerte sind nicht zu empfehlen. Denn das Finanzamt wird – ähnlich wie bei der Einkommenssteuererklärung – keinen Spaß verstehen. Wer es in der kurzen Zeit nicht schafft, alle Werte exakt anzugeben, sollte seine Erklärung gegenüber dem Finanzamt als vorläufigen Bescheid ausweisen. Im Jahr 2023 können die Angaben noch berichtigt werden. Auch wer keine Erklärung abgibt, geht das Risiko ein, dass das Finanzamt alle Daten schätzt.
Fazit: Bereiten Sie die Erklärung rechtzeitig vor. Einreichen können Sie die Daten ab dem 1.7. elektronisch über die Elster-Onlineplattform bis zum 31.10.2022. Auf deren Basis wird die neue Grundsteuer berechnet, die ab 2025 gilt. Maßgeblich für die Neuberechnung der Grundsteuer ist der Wert am 1. Januar 2022.