Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1227
Urteil des Verwaltungsgerichts Münster

Unfall mit Dienstfahrzeug: Zahlung bei grober Fahrlässigkeit

Bei einem Unfall mit dem Dienstfahrzeug haftet der Arbeitnehmer - wenn er grob fahrlässig unterwegs war.
Bei einem Unfall mit dem Dienstfahrzeug haften Arbeitnehmer nur bei grober Fahrlässigkeit. Das Verwaltungsgericht Münster hat diesbezüglich jetzt für relative Klarheit gesorgt. Verursachen Arbeitnehmer im Betrieb einen Schaden, haften sie dafür bei leichter Fahrlässigkeit gar nicht. Bei mittlerer Fahrlässigkeit haften sie anteilig sowie bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz voll. Diese Grundsätze finden Anwendung, wenn die Fahrt betrieblich veranlasst ist (Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 15.9.2016, Az.: 4 K 1534/15). Der Fall: Ein Polizeiwagen kollidierte im Einsatz mit einem Fahrzeug. Der Dienstherr verlangte den Ersatz des am Fahrzeug entstandenen Schadens in Höhe von 19.000 Euro vom Fahrer – und bekam Recht. Der Polizeibeamte fuhr bei roter Ampel mit Blaulicht, aber ohne Martinshorn in eine Kreuzung ein. Dort kam es zum Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug. Der Polizist hatte grob fahrlässig gehandelt, so das Gericht. Bedenken Sie aber die Einschränkung des Gerichts. Selbst bei grober Fahrlässigkeit ist der Schaden nicht in jedem Fall in voller Höhe vom Arbeitnehmer zu verlangen. Es spielen auch soziale Gesichtspunkte eine Rolle. Steht der Schaden in einem krassen Missverhältnis zum Verdienst des Arbeitnehmers, ist das zu berücksichtigen und der Schaden auf jenes Maß zu begrenzen, das die Existenz des Arbeitnehmers nicht gefährdet (Bundesarbeitsgerichts-Urteil vom 15.11.2012, Az.: 8 AZR 705/11).

Fazit: Bei einem Unfall mit dem Dienstfahrzeug entscheidet das Kriterium Fahrlässigkeit darüber, ob der Arbeitnehmer Schadenersatz zahlen muss. Unternehmen müssen den Schaden also nicht immer selbst übernehmen.

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: DGK & Co. Vermögensverwaltung AG

DGK brilliert in aller Kürze

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
In der Kürze liegt die Würze: Dieses abgedroschene Sprichwort bekommt durch den Vorschlag von DGK eine neue, erfrischende Bedeutung: Wo andere Anbieter – in allen Ehren – den doppelten bis dreifachen Platz benötigen, kommt der Hamburger Vermögensverwalter mit einem äußerst informativen Anschreiben, zwei intelligenten Rückfragen und einem siebenseitigen Vorschlag aus. Vor allem die Rückfragen zeigen, dass man sich intensiv mit der Stiftung befasst. Gute Aussichten auf eine hochwertige Empfehlung?
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: G & H Gies & Heimburger Vermögens-Management GmbH

G & H kann mit Edelstein TOPAS nur bedingt punkten

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Sehr tiefschürfend sind die Informationen über den Kelkheimer Vermögensverwalter Gies & Heimburger auf dessen Website nicht. Drei Herren mittleren Alters schauen dem Leser freundlich entgegen. Bei der weiteren Recherche stellen sie sich als die Geschäftsführer Markus Gies sowie Bernd und Hans Heimburger heraus. Man sei ein bankenunabhängiger, professionell organisierter Vermögensverwalter mit viel persönlichen Erfahrungen. Reicht das, um die Stiftung Fliege zu überzeugen?
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • BFH bleibt beim Fremdvergleich für GmbH-Darlehen

Steuerliche Anerkennung nur mit breitem Marktvergleich

Bundesfinanzhof © dpa
Der reine Weg der Finanzierung einer GmbH ist die Einlage der Gesellschafter. Umgekehrt ebenso sauber die Regelausschüttung als Entlohnung. Doch die steuerliche Anerkennung solcher Darlehen ist immer ein gefährliches Fahrwasser. Das hat der Bundesfinanzhof erneut bestätigt.
  • Fuchs plus
  • Geldpolitik der EZB läuft ökonomischen Rahmendaten entgegen

Euro vor schwachem Sommer

Die Europäische Zentralbank wird im Sommer eine Geldpolitik machen, die nicht zu den konjunkturellen Rahmenbedingungen passt. Darauf läuft die Ankündigung einer Zinssenkung und die immer besser werdende wirtschaftliche Entwicklung in der Eurozone hinaus. Für den Euro ist das ein schlechtes Omen.
  • Fuchs plus
  • Zurückhaltung der Notenbanken erfordert neue Anlagestrategie

Rückzug aus den Schwellenländern

Schwellenländer Währungen (c) B. Wylezich/Fotolia
Die Veränderung der Erwartungshaltung zur US-Zinspolitik zieht die Schwellenländer in Mitleidenschaft. Noch glauben die Märkte daran, dass die Fed im Juni mindestens einen Zinsschritt nach unten machen wird. Doch je robuster sich die US-Wirtschaftsdaten zeigen, desto mehr schwindet der Glaube zumindest an eine Zinswende nach unten. Marktkonsens ist bereits, dass weniger Zinssenkungen der Fed in diesem Jahr erwartet werden. Das hat Folgen für Anleger, die in den Schwellenländern investiert sind.
Zum Seitenanfang