Lohnpfändung korrekt berechnen
Mit der Zustellung des Pfändungsbeschlusses ist es Arbeitgebern verboten, gepfändetes Einkommen an Mitarbeiter auszuzahlen. Darum müssen Arbeitgeber dann zügig das pfändungsfreie Gehalt berechnen. Dabei müssen sie auch Dienstwagen berücksichtigen. Das Bundesarbeitsgericht hat dazu ein Urteil gesprochen.