Dienstwagen auch bei längerer Krankheit kostenfrei
Das Landesarbeitsgericht Hessen hat entschieden: Arbeitgeber müssen Dienstwagen auch bei längerer Krankheit bereitstellen und bezahlen. Selbst nach sechs Wochen Krankheitsdauer bleibt der Firmenwagen Teil der Arbeitsvergütung. Die Richter klärten auch die Fage: Ist eine Vertragsklausel gültig, die Leasingkosten in dem Fall auf den Arbeitnehmer abwälzt?