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Gerichtsstand im Ausland macht Rückzahlung und Regress schwer

Warnung: wieder Fake-Ausstellerverträge!

Fallen Sie nicht auf betrügerische Messedatenbankanbieter herein. Die sind meist im fernen Ausland „beheimatet", und das macht Rückforderungen nahezu unmöglich. Auch Veranstalter selbst haben kaum eine Chance auf Rechtsverfolgung. Aktuelles Beispiel: ein Lieferantentag in Rostock. Wir sagen Ihnen, was eigentlich stutzig machen sollte.

Seien Sie auf der Hut vor betrügerischen Messedatenbank-Anbietern! Die sind meist im fernen Ausland „beheimatet". Und das macht Rückforderungen nahezu unmöglich. So haben Aussteller des 18. Lieferantentages Rostock haben Anfang Februar 2019 ein „giftiges" Schriftstück erhalten. Darin wird ihnen der Eintrag in eine Internetplattform für Messeanfragen angeboten: www.inter‐fairs.com. Der BME wird in diesem Anschreiben als Messeveranstalter genannt.

Im Kleingedruckten des Formulars verbirgt sich der Abschluss eines 3‐Jahres Vertrags. Sie buchen die Veröffentlichung auf www.inter‐fairs.com. Damit hat der Verband nichts zu tun! „Aussteller gehen mit diesen missbräuchlichen Verträgen ein finanzielles Risiko von mindestens 3.636 Euro ein", warnt der BME.

Die Beschreitung des Rechtswegs gestaltet sich schwierig

Die rechtsgültig geschlossenen Verträge sind nur schwer anfechtbar. Sie sind nach dem costa‐ricanischem Recht mit Gerichtsstand Costa Rica geschlossen. Die Rückforderung von Zahlungen ist aufgrund des Auslandssitzes in Costa Rica fast unmöglich. Die Rechtsabteilung des Veranstalters BME sieht keine Chance auf Verfolgung aufgrund des Sitzes des Absenders (Firma MULPOR Company S.R.L. in Costa Rica).

Beim Verband der deutschen Messewirtschaft (AUMA) sind mehrere Hundert Fälle aktenkundig. Gewarnt wird z.B. vor „Expoguide" und „International Fairs Directory". Achten Sie auf folgende Merkmale:

  • Erst in den kleingedruckten Geschäftsbedingungen finden sich Höhe und Dauer der Zahlungsverpflichtung.
  • Ein teilweise vorausgefüllter Datenerhebungsbogen wird verwendet. Nur die Veröffentlichung des sogenannten Grundeintrages oder eine Online-Registrierung ist kostenfrei.
  • Der Unternehmenssitz befindet sich im Ausland.

Fazit: Seien Sie bei solchen Angeboten skeptisch. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an den Messeveranstalter wenden.

Was ist zu tun bei falschen Ausstellerverzeichnissen?

AUMA https://www.auma.de/de/ausstellen/recht/inoffizielle-ausstellerverzeichnisse

BME e.V.
Mail: compliance@bme.de
(Noreen Loepke)

18. Lieferantentag Rostock (BME)
27.3.2019, Stadthalle Rostock
https://www.lieferantentag-mv.de/
https://www.inrostock.de/messen/details/18-lieferantentag/

Mail: region.mecklenburg-vorpommern@bme.de
(Peter Friedrichs)

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