Betriebsrat darf
Auch der Betriebsratsvorsitzende kann die Position des betrieblichen Datenschutzbeauftragten einnehmen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Sachsen fand keinen ersichtlichen Grund, warum in diesem Fall andere Regeln gelten sollten. Das Gericht wies damit die Rüge des Landesbeauftragten für den Datenschutz zurück, der gemeint hatte, die erforderliche Zuverlässigkeit für die Position des Datenschutzbeauftragten liege in diesem Fall nicht vor.
Urteil vom 19.8.2019, Az.: 9 Sa 268/18