Es besteht kein Anspruch auf halbe Urlaubstage
Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf halbe Urlaubstage. Der gewünschte Erholungszweck ist durch eine Zerstückelung und „Atomisierung" dieser Zeit nicht zu erreichen und steht dem Bundesurlaubsgesetz entgegen. Das entschied jetzt das Landesarbeitsgericht (LAG) in Mainz.
Urteil: LAG Rheinland-Pfalz vom 6.3.2019, Az.: 4 Sa 73/18