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Stromspar-Förderprogramme

Abschreckende Bedingungen

Das Wirtschaftsministerium hat ein neues Programm aufgelegt. Das ist mehr als kompliziert.
Kompliziert, komplizierter, BMWi! Unser Wirtschaftsminister will die Förderung von Stromspar-Investitionen mit einem Wettbewerb verknüpfen. STEP up heißt das Programm. Es ist für die drei Jahre, 2016 bis 2018, mit 300 Mio. Euro dotiert. Und an Komplexität und Unverständlichkeit der Bedingungen kaum zu übertreffen. Gefördert werden Erneuerungsinvestitionen in allen Stromspartechnologien mit bis zu 1,5 Mio. Euro. Dies sind die Bedingungen: Die Amortisationszeit der Maßnahme muss bezogen auf die eingesparten Stromkosten ohne Förderung mehr als drei Jahre betragen. Jede geförderte Anlage muss mindestens zehn Jahre in Betrieb sein. Die Fördersumme geteilt durch eingesparte kWh über den gesamten Betriebszeitraum darf maximal 0,10 Euro je kWh betragen. Vergleichsgröße für die Förderung sind die Mehrkosten einer effizienten Neuanlage im Vergleich zu einer konventionellen Neuanlage. Die Förderung kann bis zu 30% der Mehrkosten betragen. Noch komplizierter wird es durch den Wettbewerbsgedanken. Ein Beispiel: Eine energiesparende Neuanlage kostet 100.000 Euro mehr als eine konventionelle. Dabei werden 50.000 kWh Strom im Jahr eingespart, über zehn Jahre also 500.000 kWh. Die Energiesparanlage könnte durch STEP up mit 30.000 Euro (30% von 100.000 Euro) gefördert werden. 30.000 geteilt durch 500.0000 ergibt 0,06 Euro je kWh. Damit erfüllt die Investition die Förderbedingungen. Je weniger Förderung das Unternehmen beantragt, umso höher sind die Einsparungen je Fördereuro. Beantragt es 15.000 Euro, ergeben sich 0,03 Euro je kWh. Damit steigen die Chancen, die Förderung zu erhalten. Die Unternehmen, die nur geringe Einsparungen erreichen, gehen leer aus. Sie können sich lediglich bei nachfolgenden Ausschreibungen neu bewerben.

Fazit: Es spricht viel dafür, dass die Ausgestaltung des Programms nur zu Mitnahmeeffekten führt. Wer sowieso in hocheffiziente Anlagen investieren wollte, versucht die Förderung mitzunehmen.

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