Das Repowering, der Bau neuer Windkraftanlagen an Standorten alter, unterliegt ab 2017 dem Ausschreibungsverfahren. Die Energiewende soll billiger werden.
Achtung, ab 2017 unterliegt Repowering dem Ausschreibungsverfahren! Es gewinnt dann das Gebot, das am wenigsten Förderung benötigt. Beim Repowering werden alte Windkraftanlagen durch neue, stärkere Anlagen ersetzt. Auch die Deckelung des Zubaus, die für Deutschland zwischen 2017 und 2019 bei 2.800 MW brutto pro Jahr, danach bei 2.900 MW brutto liegt, gilt für alle neuen Projekte, somit auch für Repowering. Nur Anlagen bis 1 MW unterliegen nicht dem Ausschreibungsverfahren. Bei großen Solaranlagen gilt das Verfahren schon seit letztem Jahr. Seither sind die Beihilfen im Schnitt um 20% gesunken. Erster Gebotstermin für Windkraftanlagen ist der 1. Mai 2017. Zwei weitere Ausschreibungsrunden folgen. 2018 sind vier Termine vorgesehen. Ab 2019 wird es drei Termine im Jahr geben. Die Ausschreibung wird von der Bundesnetzagentur organisiert. Dort wird das Verfahren erarbeitet. Im Herbst wird die Agentur Informationen zum Ausschreibungsverfahren auf ihrer Webseite veröffentlichen.
Fazit: Repowering wird künftig wie ein Neubauprojekt behandelt. Anlagenbesitzer müssen genau rechnen, bei welchem Fördersatz sich ein Neubau lohnt.
Hinweis: Unter http://tinyurl.com/jfwfv9s finden Sie ein Eckpunktepapier des BMWi, dass die Ausschreibungsbedingungen beschreibt.
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