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Energie | Recht

Meldepflicht in Sicht

Die europäische Richtlinie REMIT entfaltet bald ihre Wirkung. Zahlreiche Unternehmen sind davon betroffen - und sollten schnell handeln..
Auf deutsche Unternehmen kommen in Kürze neue Berichtspflichten zu. Grund ist die Europäische Verordnung zur Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarktes (REMIT), die sich auf der Zielgeraden befindet. Betroffen sind alle Unternehmen in Deutschland und ganz Europa, die sich am Handel mit Energiegroßhandelsprodukten beteiligen. Darunter fallen in erster Linie Energieerzeuger und Händler, aber auch Stadtwerke, Erneuerbare-Energien-Anlagen, Gasspeicher, LNG-Anlagen, große Abnehmer und Energiegenossenschaften. Die Größe des Unternehmens spielt in den meisten Fällen keine Rolle. Die in 2011 in Kraft getretene REMIT entfaltet ihre volle Wirkungskraft voraussichtlich im ersten Halbjahr 2015. Bisher konnten sich die EU-Länder nicht auf eine Umsetzungsverordnung einigen. Seit einigen Wochen steht der Entwurf jedoch fest. Dieser wird voraussichtlich im September von den EU-Ländern angenommen. Ab dann unterstehen betroffene Unternehmen einer Registrierungspflicht innerhalb von drei Monaten und einer Meldepflicht ab dem sechsten Monat. Die zuständige Behörde in Deutschland ist die Bundesnetzagentur (BNetzA). Der Aufwand sei überschaubar, hören wir aus der BNetzA. Unternehmen müssen nach der Registrierung etwa 80 Informationsfelder ausfüllen. Der Bundesverband für Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) warnt jedoch vor einem großen Aufwand aufgrund der Compliance-Anforderungen, die im Zusammenhang mit der Richtlinie stehen. Außerdem muss jede Transaktion gemeldet werden, sonst drohen Buß- und Zwangsgelder. Diese werden demnächst im Energiewirtschaftsgesetz verankert. Dazu informieren wir Sie rechtzeitig.

Fazit: Unternehmen, die insgeheim hofften, dass die Umsetzungsverordnung noch weitere Jahre ausbleibt, sollten zügig reagieren. Vor allem der laufende Compliance-Aufwand könnte hoch sein.

Hinweis: Ob und inwiefern Sie betroffen sind, erfahren Sie bei einer Hotline der BNetzA unter Tel: 0228-14-5000 und per E-Mail: remit-registrierung@bnetza.de. Der neueste Entwurf der Umsetzungsverordnung unter: www.tinyurl.com/nekbpzr. 

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