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Bürgerenergie vor dem Ende

Mit der Ausschreibung von Kapazitäten in der Wind- und Solarenergie geraten Bürgerenergie-Projekte ins Hintertreffen. Dabei ist gerade in der Windkraft Bürgerakzeptanz gefragt.
Die weitere Umsetzung des 2014 beschlossenen EEG wird neue Energiegenossenschaften im Wind- und Solarbereich verhindern. Zum Genossenschafts-Killer wird sich das neue Ausschreibungsverfahren für Zubaukontingente erweisen. Es dient dazu, Zubau und Kosten der Energiewende spätestens ab 2017 besser zu kontrollieren. Mit der Energiewende boomten gerade auch die Energiegenossenschaften. Seit 2006 hat sich deren Zahl laut dem Genossenschaftsverband DGRV von 6 auf über 700 erhöht. 1,35 Milliarden Euro haben die Genossenschaften seitdem in Erneuerbare Energien investiert. Und bislang hat Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) immer beteuert, die Akteursvielfalt unter den Anlagenbetreibern bewahren zu wollen. Trotz der Beteuerungen des Ministers droht mit dem Ausschreibungsverfahren nun dem Thema Bürgerenergie ein abruptes Ende – zumindest im Bereich Wind- und Solarenergie. Im gegenseitigen Bieterstreit können kleine und lokale Unternehmen kaum mithalten. Überregionale Wettbewerber können im Kampf um die Zubaukontingente Kosten und Risiken der Ausschreibungen auf mehrere Projekte verteilen. Energiegenossenschaften können das kaum. Die Verbände fordern deswegen Nachbesserungen im Gesetz, etwa die Herausnahme kleinerer Wind- und Solarprojekte aus dem Ausschreibungsverfahren (Deminimis). Das Wirtschaftsministerium beteuert zwar seinen Lernwillen beim Thema Ausschreibung. Sollten aber tatsächlich Veränderungen für die Akteursvielfalt nötig sein, müsste dafür Ende 2016 ein neues, sehr aufwändiges Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden – angesichts des großen Ziels einer kostengünstigen Energiewende ist das unwahrscheinlich. Starke Hinweise auf Wettbewerbsnachteile liefert die derzeitige Pilot-Ausschreibung in der Photovoltaik. Unter den Bewerbern um Zubaukontingente befanden sich in der ersten Ausschreibungsrunde nur 4 Energiegenossenschaften (insgesamt 170), in der zweiten waren es nur 2 (insgesamt 136). Alle 6 Gebote der Bürgerenergie-Projekte gingen am Ende leer aus. Demgegenüber sicherte sich in der ersten Ausschreibungsrunde ein Unternehmen über 40% der ausgeschriebenen Kapazitäten. Akteursvielfalt sieht sicherlich anders aus.

Fazit: Mit der Ausschreibung von Kapazitäten in der Wind- und Solarenergie geraten kleine und mittlere Unternehmen wie Energiegenossenschaften ins Hintertreffen – sie werden wohl für eine günstigere Energiewende geopfert.

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