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Ungarn unter Druck

EU-Kommission zielt auf finanzielle Sanktionen

Ärger in Budapest. Copyright: Pixabay
Ungarn und Polen konnten sich bis jetzt auf die gegenseitige Rückendeckung bei anstehenden Vertragsverletzungsverfahren verlassen: Sanktionen scheitern im Europäischen Rat am Prinzip der Einstimmigkeit. Das wird mit dem neuen Verfahren anders: Jetzt entscheiden die EuGH-Richter ohne die Regierungschefs.

Ungarns Währung Forint zieht, sieht man mal von kräftigen Zwischenschwankungen ab, seit einem Jahr seitwärts. Und das, obwohl das BIP 2020 um 5% geschrumpft ist und die Geldpolitik die Zügel schleifen lässt. Dennoch pendelt EUR|HUF bei 360. Mit dem anstehenden Aufschwung in Europa wird sich auch die ungarische Konjunktur berappeln. Doch zwei Fktoren sprechen für eine – möglicherweise deutliche – baldigen Abwertung der ungarischen Landeswährung.

Ewiger Abwärtstrend vor der Wiederaufnahme

Zunächst ist da der Trend: Er weist für den HUF trotz der einjährigen Zwischenphase ungebrochen nach unten. In den vergangenen drei Jahren hat der HUF bereits 16% zum Euro verloren. Es ist sozusagen ein ewiger Abwärtstrend. Der jetzt eine Beschleunigung erfahren könnte.

Die EU-Kommission zielt unverhohlen darauf ab, finanzielle Sanktionen gegen Ungarn zu verhängen. Die „Hüterin der Verträge“ wandte sich an die Regierung von Viktor Orban mit einem Schreiben, in dem der Vorwurf erhoben wird, Budapest habe ein Urteil zum umstrittenen ungarischen Gesetz über die Nichtregierungsorganisationen (NGO) nicht umgesetzt. Die Kommission leitete deshalb jetzt ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren ein, das ohne Mitwirkung der Regierung im Europäischen Rat (also den in dieser Sache auf Einstimmigkeit angewiesenen nationalen Regierungen) zu finanziellen Sanktionen für Ungarn führen kann, über die dann nur noch die Luxemburger Richter auf Antrag der Kommission entscheiden. Die Schützenhilfe Polens hilft nicht mehr.

Streitpunkt NGO-Gesetz

Das ungarische NGO-Gesetz sieht eine Meldepflicht für Nichtregierungsorganisationen (NGO) für ausländische Spenden vor und verpflichtet zur Offenlegung der Spenderdaten. Betroffene Organisationen sollten sich außerdem in ihrer Selbstdarstellung als "aus dem Ausland unterstützt" beschreiben.

Das verstößt nach Ansicht der Richter gegen die Rechte auf freien Kapitalverkehr in der EU, auf Vereinigungsfreiheit sowie auf Privatsphäre und Datenschutz. Die Luxemburger Richter werteten die strengen Vorgaben des Gesetzes zudem als "diskriminierend" und geeignet, "ein Klima des Misstrauens" gegenüber den betroffenen Organisationen zu schaffen.

Zusagen nicht eingehalten

Die Regierung in Budapest sicherte zu, das Urteil zu respektieren. Getan hat sie es nicht, das Gesetz ist unverändert in Kraft. Der Regierung Orban bleiben nach dem jetzt noch etwa acht Wochen, um das Problem zu bereinigen. Andernfalls kann die Kommission den Fall an den Gerichtshof der EU zurückzuverweisen und finanzielle Sanktionen beantragen. Zwar ist mangels Vergleichsfällen noch nicht absehbar, ob die Richter sich zunächst mit eher symbolischen Nadelstichen begnügen oder gleich mit dem schweren Hammer zuschlagen. 

Sollte dieses Verfahren bis zum Ende durchgezogen werden, ergäbe sich in jedem Fall ein für Ungarn und seine Gläubiger negatives Signal. Dann wäre dokumentiert, dass Ungarn nicht mehr sicher auf die Zuwendungen aus Brüssel rechnen kann. Das würde die momentan positive Stimmung Dank guter Daten schnell kippen lassen und die längerfristigen Aussichten Ungarns stark beeinträchtigen.

Fazit: Solange dieser Konflikt schwelt, wird der Forint kaum über die Region um 360 Forint je Euro hinaus kommen. Wir rechnen mit Kursen von 370 EUR|HUF per Jahresende.

Empfehlung: Wer gegen den Forint spekulieren will, kann das etwa mit diesem Endloszertifikat der DG-Bank tun (DE 000 DFN 2UP 5), das mit einem Basispreis (gleich Knockout) bei 266,63 Forint je Euro ausgestattet ist. Wir raten jedoch zur Vorsicht. Denn aus unserer Sicht wird Orban eher nachgeben als Einnahmen aufs Spiel setzen.

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