Staatsanleihen: Neue Klauseln setzen sich durch
Argentiniens Default 2001 hatte Folgen: In den Anleiheverträgen setzen sich offenbar neue Klauseln durch.
Die als Reaktion auf die juristische Auseinandersetzungen um Argentiniens Default von 2001 auf den Weg gebrachten neuen Klauseln in den Anleiheverträgen setzen sich offenbar durch. Sie sollen eine geordnete Umschuldung ermöglichen. Zum einen sehen „collective action clauses“ für sämtliche Gläubiger bindende Entscheidungen durch Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit vor. Zum anderen sollen entsprechend angepasste „pari-pasu“ oder Gleichbehandlungsklauseln spekulative Blockaden von Umschuldungsabkommen durch Minderheiten von Anlegern verhindern. Dem IWF zufolge weisen 174 der 228 der von Oktober 2014 bis Oktober 2016 platzierten Staatsanleihen mit rund 74% des nominalen Volumens diese neuen Klauseln auf. Erste statistische Studien zeigen, dass mittlere Bonitätsklassen davon profitieren. Denn in diesem Segment sind die Gewinne durch geordnete Umschuldung am größten. Bei den erstklassigen Schuldnern hingegen gibt es mangels Ausfallrisiko keine Änderung. Bei den hohen Risiken werden die Gewinne durch eine bessere Abwicklung neutralisiert, weil mit den neuen Regeln das Risiko von Defaults steigt und damit die Risikoprämien.
Fazit: Die Anleihe-Investoren werden stärker an den Risiken beteiligt.