Eurozone: Bundesverfassungsgericht stärkt Autonomie der EZB
Das Bundesverfassungsgericht hat die Handlungsoptionen der EZB bestätigt. Selbst in die Staatsfinanzen darf sie hineinwirken.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Autonomie der EZB gestärkt. Es urteilte über Mario Draghis Ankündigung, die EZB würde Anleihen unbegrenzt aufkaufen, falls dies nötig sei, um den Euro zu stabilisieren. Diese Instrumente der Geldpolitik wirken – gewollt oder ungewollt – auch immer auf die Staatsfinanzen. Die Euroskeptiker hatten daher einen Verstoß gegen das Verbot der Staatsfinanzierung durch die EZB gesehen. Die Richter wiesen das zurück. Nicht zuletzt, weil Geld- und Fiskalpolitik nicht klar voneinander abgrenzbar sind. Aber auch, weil Karlsruhe zu große politische Verantwortung hätte übernehmen müssen. Im Ergebnis kann die EZB machen, was sie will – solange sich ihre Handlungen aus ihrem Status heraus interpretieren lassen. Karlsruhe hat damit die europäische Geldpolitik bestätigt. Sie ist nicht das, was den Deutschen bei Eintritt in die Währungsunion versprochen worden war.
Fazit: Die Deutschen wollten eine unabhängige europäische Notenbank mit autonomen Handlungsmöglichkeiten. Die haben sie – anders, als gedacht.