Keine Extrakosten bei Bankwechsel
Bei der Ablösung eines ausgelaufenen Kredits durch eine andere Bank darf das ursprüngliche Kreditinstitut keine Gebühren verlangen. Den Wechsel möglich zu machen, gehöre zu den vertraglichen Nebenpflichten der Bank. Eine Bank müsse die dafür notwendigen Sicherheiten freigeben. Es handele sich daher „nicht um gesondert vergütungsfähige Dienstleistungen". Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm jetzt entschieden.
Urteil: OLG Hamm 18.1.2019, Az.: I-19 U 27/18