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Arbeitnehmerbegriff wird ausgeweitet

Unternehmen: Kleine Reform der Mitbestimmung

Die Ausweitung der Mitbestimmung steht nach der Bundestagswahl auf der Tagesordnung. Dabei zeichnet sich eine rot-rot-grünes Bündnis ab.
Die Ausweitung der Mitbestimmung steht nach der Bundestagswahl auf der Tagesordnung. Dabei zeichnet sich ein rot-rot-grünes Bündnis ab, das bereits im Bundesrat an diesem Freitag aktiv wird. Die rot-grün geführten Bundesländer Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sowie das von den Linken mit der SPD und den Grünen regierte Thüringen haben dazu eine Entschließung eingebracht. Gedacht ist (vorerst) nicht an eine umfassende Reform des Betriebsverfassungsgesetzes. Aber durch die Ausweitung der Betriebsratsrechte auf zusätzliche Beschäftigte wird die Basis der Mitbestimmung erheblich ausgeweitet. Im Einzelnen wird gefordert:
  • die Neufassung des Arbeitnehmerbegriffs, um arbeitnehmerähnliche Personen als Betriebsangehörige einzubeziehen – unabhängig davon, ob diese Personen in einem regulären oder in einem arbeitnehmerähnlichen Arbeitsverhältnis stehen

  • Einbeziehung der nur digital oder im Homeoffice für ein Unternehmen tätigen Beschäftigten

  • Ausweitung der Mitbestimmung des Betriebsrates auf die Arbeitsgegebenheiten dieser Personen

  • Durchsetzung der deutschen Betriebsverfassungs- und Mitbestimmungsrechte bei deutschen Tochtergesellschaften multinationaler Konzerne (Mitsprache bei Personalabbau, Versetzungen, Beförderungen)

Fazit: Die Bundesratsinitiative wird Bestandteil der Forderungen von SPD, Grünen und Linken für eine eventuelle Regierungsbeteiligung werden. Zu 100% dagegen ist nur die FDP.

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