Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
2167
Bundesfinanzhof setzt klare Grenzen

Gold-ETF: Wann der Fiskus zugreift und wann nicht

Gold-ETF: Wann der Fiskus zugreift und wann nicht. Copyright: Pixabay
Das Gleiche ist noch lange nicht Dasselbe. Das musste eine Klägerin erfahren, die statt Gold einen Gold-ETF gekauft hatte. Sie hoffte auf die Steuerfreiheit der Gewinne, wie sie etwa eine Anlage in Xetra Gold bietet. Doch sie hatte die Rechnung ohne den Bundesfinanzhof gemacht …

Der Gewinn aus dem Verkauf eines Gold-ETF ist nicht einkommensteuerpflichtig! Jedenfalls wenn es sich um Inhaberschuldverschreibungen handelt, die auf die Lieferung von physischem Gold gerichtet sind – wie etwa Xetra Gold. Aber: Diese Rechtsprechung greift nicht, wenn Sie einen Fonds nach schweizerischem Recht, der sein Kapital allein in physischem Gold anlegt, mit Gewinn verkaufen. 

Die in Deutschland ansässige Klägerin hatte sich an einem in der Schweiz aufgelegten Gold Fonds E(xchange)T(raded)F(unds) beteiligt. Das Anlageziel des ETF bestand darin, langfristig die Wertentwicklung des Goldes zu reflektieren. Daher sollte die Beteiligung an dem Anlagefonds eine effiziente Alternative zu einer direkten Anlage in physisches Gold darstellen. Aus diesem Grund hat der ETF ausschließlich in physisches Gold investiert. Für den Fall der Kündigung einer Fondsbeteiligung hat der Fonds den Anlegern ein Wahlrecht eingeräumt, statt der Auszahlung des Rücknahmebetrages in Bar eine Auszahlung in Gold (Sachauszahlung) verlangen zu können.

Knackpunkt schuldrechtlicher Anspruch

Die Klägerin hat im Streitjahr 2015 ihre Fondsbeteiligung gekündigt. Das Finanzamt hat den Gewinn zutreffend der Besteuerung unterworfen, so der BFH. Die Klägerin argumentierte, dass sich die Emissionsbedingungen beim „Xetra-Gold" mit ihrem Fonds ähneln würden. Der von ihr gezeichnete Fonds habe ebenfalls keine Kapitalforderung verbrieft, sondern einen Anspruch auf eine Sachleistung. Und zwar auf die Lieferung von physischem Gold. Daher führe die Zahlung aufgrund der Kündigung der Fondsbeteiligung zu keinen steuerpflichtigen Einnahmen.

Verbriefter Anspruch wichtig

Das sah der BFH anders. Der Erwerb und die Veräußerung der Fondsanteile an einem Fonds, der sein Kapital allein in physischem Gold anlegt, seien anders zu beurteilen als der unmittelbare Erwerb und unmittelbare Verkauf physischen Goldes. Denn die Anleger hätten keinen schuldrechtlichen Anspruch auf die Lieferung des von dem Fonds angeschafften Goldes.

Dass die in dem Fonds angelegten Gelder ausschließlich in physisches Gold investiert worden seien, sei insoweit unerheblich. Eine andere Beurteilung ergebe sich auch nicht daraus, dass die Klägerin bei Rückgabe ihrer Beteiligung an dem Fonds die Möglichkeit gehabt hätte, statt der Auszahlung des Rückzahlungsbetrags in bar eine Auszahlung in Gold zu verlangen.

Fazit: Achten Sie beim Kauf von Gold auf diesen feinen Unterschied. Er kann sehr viel Geld wert sein.

Urteil: BFH, VIII R 15/18

Hier: FUCHSBRIEFE abonnieren

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: DGK & Co. Vermögensverwaltung AG

DGK brilliert in aller Kürze

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
In der Kürze liegt die Würze: Dieses abgedroschene Sprichwort bekommt durch den Vorschlag von DGK eine neue, erfrischende Bedeutung: Wo andere Anbieter – in allen Ehren – den doppelten bis dreifachen Platz benötigen, kommt der Hamburger Vermögensverwalter mit einem äußerst informativen Anschreiben, zwei intelligenten Rückfragen und einem siebenseitigen Vorschlag aus. Vor allem die Rückfragen zeigen, dass man sich intensiv mit der Stiftung befasst. Gute Aussichten auf eine hochwertige Empfehlung?
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: G & H Gies & Heimburger Vermögens-Management GmbH

G & H kann mit Edelstein TOPAS nur bedingt punkten

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Sehr tiefschürfend sind die Informationen über den Kelkheimer Vermögensverwalter Gies & Heimburger auf dessen Website nicht. Drei Herren mittleren Alters schauen dem Leser freundlich entgegen. Bei der weiteren Recherche stellen sie sich als die Geschäftsführer Markus Gies sowie Bernd und Hans Heimburger heraus. Man sei ein bankenunabhängiger, professionell organisierter Vermögensverwalter mit viel persönlichen Erfahrungen. Reicht das, um die Stiftung Fliege zu überzeugen?
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Aufwertungstrend dürfte sich fortsetzen

Thailands Währung will nach oben

Thailands Wirtschaft läuft. Die Notenbank erwartet ein Wirtschaftswachstum von 2,6% in diesem Jahr. 2025 soll es sogar noch mehr sein. Angeschoben wird die Konjunktur insbesondere vom Tourismus und dem privaten Konsum. Das wird auch dem Bath noch Flügel verleihen.
  • Fuchs plus
  • Sanktions-Spekulationen bei Natural Gas

Erdgas-Preis schlägt erratisch aus

Der Preis für Erdgas ist in dieser Woche enorm in Bewegung gekommen. Am Mittwoch schossen die Notierungen teilweise um 15% in die Höhe. Genauso schnell ging es wieder abwärts. Was steckt hinter den erratischen Ausschlägen?
  • Fuchs plus
  • 180% Preisaufschlag seit Jahresbeginn

Kakao-Krankheit treibt den Preis

Die Kakao-Ernte in Ghana ist akut gefährdet. Eine seltene, aber weit verbreitete Kakao-Krankheit drückt auf die Ernte-Prognosen. Zugleich bleibt die Nachfrage nach dem Schoko-Grundstoff hoch. Aber wohin soll der Kakao-Preis eigentlich noch steigen?
Zum Seitenanfang