Grunderwerbsteuer kann nicht mit Treuhandverhältnis umgangen werden
Das wäre doch mal was anderes: Man kauft eine Immobilie nicht, sondern wird Treuhänder derselben. Und die Grunderwerbsteuer entfällt. Clever gedacht, aber hat das auch rechtlich Bestand?
Wird ein Grundstück verkauft, fällt generell Grunderwerbsteuer an. Das gilt auch dann, wenn Verkäufer und Käufer ein