Incoterms 2020 sind da – unbedingt checken!
Im Regelwerk für internationale Verträge gibt es wichtige Anpassungen. Sie treten per 1.1.2020 in Kraft. 90% aller internationalen Kaufverträge beinhalten sog. Incoterms-Klauseln. Sie werden in 120 Ländern eingesetzt. Viele Unternehmen wählen dabei die falschen.
Die vielleicht wichtigste Klausel ist die FCA-Bestimmung. Sie wird genutzt, wenn Waren im Container transportiert werden. Hier gab es in der Vergangenheit immer wieder Verständnisproblem auf Versenderseite. Hier wurde nachgebessert.
Bei der Versicherungspflicht des Verkäufers ist jetzt eine Allriskversicherung vorgesehen. Die bisherige Praxis für die multimodalen Transporte, vor allem mit Containern, gilt als unzureichend.
Bei der Entlade-Klausel( „Delivered at Terminal"; DAT) können ab 2020 für das Bestimmungsland weitere Angaben gemacht werden.
Die zehn Paragrafen A und B in jedem Incoterm sind endlich (!) logisch angeordnet. Sie regeln die Pflichten der Vertragsseiten, etwa Lieferung und Kostentragung.
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Hintergrund
Die Incoterms (International Commercial Terms) regeln die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer im internationalen Handel. Dazu gehören der Übergang einer Ware an den Käufer, Transportkosten, Haftung für Verlust und Beschädigung der Ware und Versicherungskosten. Mit der bis Ende 2019 geltenden Ausgabe 2010 hatte man die Verträge erstmals auch für nationale Geschäfte und ganze Zollräume wie den der EU angepasst.
Wer macht die Incoterms?
Die International Chamber of Commerce (ICC). Eine internationale Redaktionsgruppe bearbeitet das Regularium, u.a. waren dieses Mal Vertreter aus China, Australien, der Türkei und den USA dabei. Die Gruppe orientiert sich an Anforderung von 80 nationalen ICC-Komitees; 3.000 Kommentare wurden zuvor für die neue Version 2020 eingebracht.
Fazit
Beziehen Sie die Incoterms-Klauseln ausdrücklich in Ihre Kaufverträge ein. Dafür sollte man aber das Regelwerk beherrschen.
Hinweis: Infos und Regelwerk als E-Book (39,90 Euro) unter https://www.incoterms2020.de/