Oldtimer durch TÜV gefallen: Bundesgerichtshof stärkt Käufer den Rücken
Der Verkauf eines Oldtimers mit Zustandsnote birgt rechtliche Tücken. Der BGH betont: Eine im Kaufvertrag angegebene Note gilt als verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung, selbst bei privaten Verkäufern. Ein Käufer forderte nach TÜV-Mängeln die Rückabwicklung des Kaufs. Das OLG prüft nun, ob der Zustand des Fahrzeugs der vereinbarten Note entsprach. Erfahren Sie mehr über die Details dieses spannenden Falls.