Keine Angst vor der Bilanzierung beim Gebrauch von Kryptowährungen
Unsicherheit bezüglich korrekter Bilanzierung und Versteuerung hält viele Unternehmen davon ab, Kryptowährungen zu nutzen. Grundsätzlich gilt jedoch: Kryptos als Vermögenswerte sind genauso zu bilanzieren und zu versteuern wie jeder andere Vermögensgegenstand auch. Es gibt dazu keine Sondergesetzgebung.