KfZ-Dienstleistungen im digitalen Umbruch
Mit der vollumfänglichen Digitalisierung der KfZ-Zulassung (ab 2023) ergeben sich zahlreiche neue Dienstleistungen in Verbindung mit der Blockchain. Außerbetriebsetzung (Stufe 1) und Wiederzulassung (Stufe 2) sind ja bereits realisiert. „Sofortiges Losfahren" verspricht die 3. Ausbaustufe des Projektes „i-Kfz" mit Neuzulassung und Umschreibung. Hintergrund: Bund und Länder sind nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet, ab 1. Januar 2023 sämtliche Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.
Die digitalen Kfz-Daten werden auch für private Unternehmen interessant sein. So z. B. bei der Finanzierung des Fahrzeugs. Die Hinterlegung des Fahrzeugbriefes (ZB II) als Sicherheit bei der finanzierenden Bank wird dadurch zum Kinderspiel.