Kind mit Behinderung: Kindergeld trotz Grundrente?
Erleidet ein Kind infolge einer Gewalttat eine Behinderung, hat es ggf. Anspruch auf eine Beschädigtengrundrente. Eine Familienkasse wertete das als Einkommen und wollte für das Kind ab dem 18. Lebensjahr darum kein Kindergeld mehr auszahlen. Zurecht?
Kinder mit einer Behinderung werden bis zum 25. Lebensjahr kindergeldrechtlich berücksichtig. Das gilt auch dann, wenn sie eine Form von Grundrente (z.B. Beschädigtengrundrente nach dem Opferentschädigungsgesetz) erhalten. Diese ist nicht zu den Bezügen eines behinderten Kindes hinzuzurechnen und steht daher der Gewährung von Kindergeld nicht entgegen, so der Bundesfinanzhof (BFH). Die Familienkasse sah das zuvor noch anders und verweigerte darum die weitere Auszahlung des Kindergeldes.
Fazit: Eine Beschädigtengrundrente steht der Auszahlung des Kindergeldes nicht entgegen.
Urteil: BFH, III R 7/21