Lebensversicherung | Mutation zur Kostenfalle
Seit dem Jahreswechsel 2004 / 05 unterliegen Lebensversicherungen der Steuerpflicht. Verträge bis 2004 haben – auch heute noch – das Privileg der Steuerfreiheit. Voraussetzung sind mindestens 12 Jahre Laufzeit und mindestens 5 Jahre lang Beitragszahlungen.
Peter Xander schloss im Dezember 2004 eine fondsgebundene Lebensversicherung bei der britischen Versicherung „Legal & General" ab. Der große Vorteil des Angebots: Die Gesellschaft legt das Geld in Indexfonds an – zur damaligen Zeit eine Innovation. Die Kosten der Fonds waren günstig: 1% pro Jahr. Als „Bonus" wurde vereinbart, dass Teile dieser 1% erstattet werden. Ein im Marktvergleich herausragendes Angebot.
Der Unternehmer nutzte alle Optionen, die ihm der Gesetzgeber zur Verfügung stellte. Er vereinbarte eine 10%-ige Beitragssteigerung pro Jahr. So verdoppelte er in 10 Jahren seine Prämie. Auch für diese Beiträge konservierte er die Steuerpflicht aus 2004. Da Teilentnahmen aus dem laufenden Vertrag möglich sind, sollte der Vertrag das perfekte Instrument im Ruhestand sein.
Sein Plan: Später lässt er sich steuerfreie „Renten" auszahlen. Der Rest des Vermögens würde steuerfrei wachsen können. Um alles perfekt zu machen, wurde der Vertrag bis zum 99. Lebensjahr abgeschlossen. Xander ist heute 52 Jahre alt. In der Police sind 440.000 Euro angelegt. Xander zahlt monatlich 3.900 Euro ein. Gestartet war er mit 1.000 Euro.
Es sieht so aus, als habe der Unternehmer alles richtig gemacht. Doch der Vertrag bei Legal & General (heute Canada Life) hat einen „Haken". Er liegt im Versicherungsschutz. Die Todesfallleistung beträgt derzeit 1,5 Mio. Euro. Sie ist mit den wachsenden Prämien gestiegen und entspricht den gesetzlichen Vorgaben, die der Gesetzgeber an die Steuerfreiheit geknüpft hat. Diese besagt, dass der Todesfallschutz in einem angemessenen Verhältnis zu den Prämienzahlungen stehen muss.
Die Krux an der Versicherung
Der Schutz – und das ist der Haken am Vertrag – wird jährlich neu berechnet. In 2004 und den Folgejahren war das nicht gravierend. Denn Xander war jung und damit waren auch die Prämien günstig. Doch jetzt – ab dem Lebensalter 50 – kippt der Vorteil. Konkret:
Krux Nr. 1: Die Höhe der Absicherung ergibt sich aus der Differenz zwischen der vertraglichen Versicherungssumme (1,5 Mio.) und aktuellen Policen-Guthaben (derzeit 440.000 EUR). Wenn Xander jetzt sterben würde, müsste die Versicherung das Guthaben und noch 1,06 Mio. EUR auszahlen, um auf die 1,5 Mio. Gesamtauszahlung zu kommen. Und es sieht nicht so aus, dass diese Differenz in den nächsten Jahren deutlich weniger wird. Versicherungsschutz und -guthaben klaffen noch viele Jahre auseinander. Und diesen Schutz muss Xander bezahlen.
Krux Nr. 2: Die Kosten für den Todesfallschutz werden so berechnet, als würde jedes Jahr ein neuer Versicherungsvertrag mit neuem Eintrittsalter abgeschlossen. Fachleute sprechen vom „altersinduzierten Risikotarif". Anders als bei normalen Lebensversicherungen wird also nicht Xanders Lebensalter zu Vertragsbeginn (hier 2004) zugrunde gelegt, sondern stets sein aktuelles Lebensalter. Es gilt: Je älter, desto teuer. Als Xander 50 Jahre alt war, zahlte er 0,646 € je 1000 € Versicherungssumme. Wenn er 60 wird, kostet es bereits 1,552 € – also das 2,5fache.
Empfehlung: Vertrag kündigen
Der Vertrag wird damit zur Kostenfalle. Bereits jetzt würde eine Kapitalanlage in günstige Indexfonds (die heute nicht mehr 1%, sondern nur 0,3% und weniger kosten) trotz Steuerfreiheit die bessere Option sein.
Daher ist die Empfehlung eindeutig: Kündigen, den bisherigen Vorteil der Steuerfreiheit mitnehmen. Denn der Vertrag ist gut im Plus. Wiederanlage in ein günstiges ETF-Depot mit weiterer Besparung. Nachteil: Xander verzichtet auf den Versicherungsschutz von mehr als 1.000.000 Euro. Doch den benötigt er nicht (mehr). Da er noch gesund ist, könnte er ggfs. den Schutz auch günstiger bekommen.
Fazit
Dieser Fall zeigt wie bei vielen steuerbefreiten fondsgebundenen Lebensversicherungen und „Wertpapierpolicen": Es ist äußerst sinnvoll, die damals abgeschlossenen Verträge jetzt auf den Prüfstand zu stellen. Glücklicherweise lassen sich viele Verträge auch durch Fondswechsel oder Reduktion von Risikokomponenten optimieren und sanieren – bei gleichzeitiger Erhaltung der Steuerfreiheit.