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Weniger als die Hälfte der Unternehmen nutzen die Forschungsförderung

Nutzen Sie die attraktive Forschungszulage

Stapel aus Euro-Münzen © weyo / Fotolia
Die Forschungszulage kann seit Anfang 2020 beantragt werden. Damit können forschende Unternehmen einen Teil ihrer Forschungsausgaben als Förderung erhalten.

Nicht einmal jedes zweite forschende Unternehmen nutzt die Forschungszulage. Das zeigt eine Studie des Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW Mannheim) im Auftrag des Maschinenbauverbandes VDMA. Das Problem: Viele Unternehmen kennen diese Förderung schlicht nicht.

Sehr hohe Bewilligungsquote bei einer hohen Förderung

Für Unternehmen ist die Forschungsförderung äußerst attraktiv. Es gibt sie seit Anfang 2020 und Firmen können ihren Personalaufwand für Forschung und Entwicklung fördern lassen. Gegenüber anderen staatlichen Zuschüssen für Forschung weist das Programm sehr hohe Bewilligungsquoten auf (76%). Ein Antrag hat also eine große Aussicht auf Erfolg. Im Maschinen- und Anlagenbau liegt die Quote der Bewilligungen sogar noch darüber (84%). 

Die Forschungszulage ist eine Steuererleichterung. 25% der Personalaufwendungen im FuE-Bereich eines Unternehmens können gefördert werden. Bei einer Auftragsforschung sind es sogar bis zu 60% der Auftragssumme. Die Förderung ist bei 4 Mio. Euro an FuE-Aufwendungen gedeckelt. Der Zuschuss kann also bis zu einer Mio. Euro jährlich betragen.

Erster Schritt ist die Bescheinigung der Förderfähigkeit

Der Weg zur Förderung ist klar strukturiert. Unternehmen müssen zuerst bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) einen Beleg für ihre Förderfähigkeit einholen. Das geht komplett digital. Dafür muss das Forschungsprojekt beschrieben werden. Zielt das Projekt darauf ab, neue Erkenntnisse zu gewinnen, folgt die Umsetzung einem systematischen Plan und ist mit einem wissenschaftlichen bzw. technischen Risiko verbunden, wird der Antrag bewilligt. Es können auch mehrere Projekte zur Förderung beantragt werden. 

Die Bescheinigung wird dann vom BSFZ dem Finanzamt übermittelt. Das Unternehmen muss über das Elster-Portal zusätzlich einen Antrag auf Forschungszulage stellen. Die Zulage wird auf die nächste Steuer angerechnet bzw. übersteigende Beträge werden ausgezahlt.   

Fazit: Die Zulage ist ein sehr attraktives Angebot, das forschende Unternehmen nutzen sollten. Der Aufwand lohnt sich.

Hinweis: Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie unter: www.bescheinigung-forschungszulage.de

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