Ohne Mietzahlung, keine Wohnung
Miete: Wer ständig zu spät zahlt, fliegt
Vermieter können Mietern, die ihre Miete immer wieder unpünktlich zahlen, kündigen – und zwar ohne vorherige Abmahnung. Denn mit unpünktlichen Mietzahlungen verletzt ein Mieter seine Hauptpflicht, und das nicht nur unerheblich. Geduldige Vermieter, die mehrfach eine verspätete Zahlung akzeptieren, schaffen auch kein „Gewohnheitsrecht". Das entschied das Landgericht (LG) Berlin.
Urteil: LG Berlin vom 21.1.2019, Az.: 65 S 220/18