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Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf Nichtzahlung der Miete

Ohne Mietzahlung, keine Wohnung

Manchmal sind Vermieter langmütig und kündigen dem Mieter nicht, auch wenn er zwei Monate mit der Miete im Rückstand ist. Aber auch bei toleranten Zeitgenossen ist irgendwann die Grenze erreicht. Wenn der Mieter sich dann auch noch auf das Gewohnheitsrecht beruft, dann ist schon mehr als dreist.

Miete: Wer ständig zu spät zahlt, fliegt

Vermieter können Mietern, die ihre Miete immer wieder unpünktlich zahlen, kündigen – und zwar ohne vorherige Abmahnung. Denn mit unpünktlichen Mietzahlungen verletzt ein Mieter seine Hauptpflicht, und das nicht nur unerheblich. Geduldige Vermieter, die mehrfach eine verspätete Zahlung akzeptieren, schaffen auch kein „Gewohnheitsrecht". Das entschied das Landgericht (LG) Berlin.

Urteil: LG Berlin vom 21.1.2019, Az.: 65 S 220/18

 

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