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Verfassungsgericht kippt Nachtragshaushalt

Ampel muss den Haushalt neu rechnen

Nahaufnahme Richter des Bundesverfassungsgericht. © Uli Deck / dpa / picture alliance
Die Ampel-Regierung darf geplante Corona-Hilfen nicht einfach für Klimaschutz-Maßnahmen umwidmen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Richter haben damit die Haushaltsplanungen der Ampel über den Haufen geworfen. Die muss nun komplett neu rechnen. Ein GAU für den Klimaschutz ist das aber nicht.
Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat den Nachtragshaushalt der Ampel gekippt. Der Klage der Unionsfraktion ist es zu verdanken, dass die Bundesregierung nicht einfach Haushaltsmittel in Höhen von 60 Mrd. Euro aus den Corona-Hilfen in Klimaschutzmaßnahmen umwidmen darf. Diese Änderung des Nachtragshaushaltes 2021 ist verfassungswidrig. Dieses Urteil dürfte noch weitreichende Folgen für den Bundeshaushalt haben. Denn die Ampel-Regierung hatte die 60 Mrd. Euro bereits fest verplant. Nun muss Berlin komplett neu denken, denn das Urteil stellt den Umgang mit schuldenfinanzierten Sondervermögen generell infrage. CDU-Chef Friedrich Merz meint deswegen, dass dieses Urteil das "Ende aller schuldenfinanzierten Schattenhaushalte" sei. Dass das BVG-Urteil eine Katastrophe für den Klimaschutz ist, so wie es die Grünen und Umweltverbände darstellen, sehen FUCHSBRIEFE so nicht. "Das BVG-Urteil ist ein Weckruf an die Politik, ihre ideologische Ausrichtung und wenig sinnvolle Finanzierung des Klimaschutzes zu überdenken und neu zu gestalten." Das meint FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber. 

Fazit: Das Urteil des Verfassungsgerichtes ist kein GAU für den Klimaschutz. Die Ampel-Koalition muss ihren Haushalt nun nochmal neu rechnen und hat die Chance, die Ausgaben neu zu priorisieren.

Hinweis: Den Kommentar von FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber lesen Sie hier: https://www.fuchsbriefe.de/meinung/klimaschutz-bleibt-machbar-

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