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Die Diskussion um die nächste Rentenreform muss 2024 geführt werden

Angriff auf die faire Rente

Rentner. © Ralf Hirschberger / dpa / picture alliance
Die Rente ist nicht sicher. Vor allem nicht die Rentenhöhe. Sie muss zwingend zukunftsfest gemacht werden. Doch der Absicht, sie dem Umverteilungsstaat einzuverleiben, wie es der Sachverständigenrat mehrheitlich vorschlägt, muss schon im nächsten Jahr ein Riegel vorgeschoben werden.

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der deutschen Wirtschaft hat einen Stein ins Wasser geworfen, der bislang nur kleine Wellen schlägt. Er will das Äquivalenzprinzip bei der Rente abschaffen. Es besagt, dass die Rentenzahlungen äquivalent zu den Einzahlungen ausfallen müssen. Oder kurz: Wer viel eingezahlt hat, bekommt im Alter relativ viel heraus.

Das Problem der Politik: Die Altersarmut wird in Deutschland zunehmen. Dem unbegrenzten Schuldenmachen ist vorerst ein Ende gesetzt. Deshalb soll nun die Rentenversicherung – schon einmal „missbraucht“ durch die Regierung Kohl bei der Wiedervereinigung – zum Umverteilungsfonds des Sozialstaats umgewidmet werden. Personen mit einem geringen Lebenseinkommen und folglich geringen Rentenanwartschaften sollen überproportional hohe Rentenleistungen erhalten. Zur Finanzierung der Maßnahme würden die Rentenleistungen für Personen mit überdurchschnittlichem Lebenseinkommen gekürzt.

Pensionsbezieher und Selbständige wären die Profiteure

Statt also Altersarmut aus Steuermitteln zu mildern, wie es sich im solidarischen Sozialstaat gehören würde, sollen ausschließlich die Beitragszahler am oberen Ende geschröpft werden. Pensionäre, die im Schnitt ohnehin schon die rund dreifache Altersversorgung wie Rentner erhalten, würden verschont, egal wie hoch die Pension ausfällt.

Die Rente ist vor staatlichen Eingriffen nicht sicher. Der Generationenvertrag ist wie so vieles im politischen Betrieb ein Begriff, der unter falscher Flagge segelt, wie etwa der „Spar“-Haushalt. Es ist ein Vertrag, der vom Gesetzgeber jederzeit einseitig geändert werden kann. Was ihn daran hindert, ist allein das Wahlverhalten der Wähler.

Das unmöglich Scheinende möglich machen?

SPD-nahe Rentenexperten wie der ehemalige Hochschulprofessor für Ökonomie Bert Rürup, von 2000 bis 2009 selbst Vorsitzender des Sachverständigenrats, heute „Chefökonom“ des Handelsblatts, sind auf den Zug schon aufgesprungen: „Durch mehr interne Umverteilung würde die Rentenversicherung zukunftssicherer.“ Rürup ist auch ein eifriger Verfechter der Idee, die Beamten in die GRV zu zwingen. Der Sachverständigenrat möchte das mehrheitlich auch. Doch das wird am deutschen Beamtenstaat – dem nicht zuletzt die Richterschaft und indirekt die Abgeordneten angehören – scheitern. Sie werden sich ihre enormen Privilegien nicht nehmen lassen, solange sie selbst die Hand darauf halten.

Dass durch politische Selbstbedienung „die Akzeptanz des Generationenvertrags steigen dürfte“, wie Rürup meint, ist eine steile These. In einem Sondergutachten hat sich die Sachverständige Veronika Grimm daher gegen die Mehrheitsmeinung ihrer Kollegen gestellt. Sie hat zahlreiche Gegenanzeigen gegen die Abschaffung des Äquivalenzprinzips zusammengetragen. Es gilt also, die Packungsbeilage dieser für die meisten anscheinend süßen Medizin zu lesen.

Umverteilung muss übers Steuersystem geschehen

Auch Grimm ist überzeugt, dass die Einbeziehung der Beamten und Selbständigen – zusammen heute 13% der Erwerbsbevölkerung – politisch scheitern wird. Grimm plädiert deshalb für Umverteilung übers Steuersystem. Denn: „Die Umverteilung über die GRV ist zwangsläufig weniger zielgenau als die Bekämpfung von Armutsgefährdung über das Steuer- und Transfersystem.“ Kein Wunder, denn die individuellen Alterseinkommen sind nicht mit den Haushaltseinkommen gleichzusetzen. „So könnte eine weitergehende Abweichung vom Äquivalenzprinzip umso stärker auf Ablehnung stoßen, je mehr Arbeitnehmer profitieren, die anderweitig abgesichert sind und je weniger die leistungsfähigen Erwerbstätigen außerhalb der GRV für die Finanzierung herangezogen werden.“

Um eine Belastung von Unternehmen durch Steuererhöhungen zu vermeiden, wäre es angezeigt, „im Zuge einer ohnehin zielführenden Reform der Unternehmensbesteuerung die Besteuerung von Personengesellschaften von der Einkommensteuer zu entkoppeln“, schlägt Grimm vor.

Flucht aus der gesetzlichen Rente vorgezeichnet

Gerade für Gutverdiener würden Anreize überproportional ansteigen, sich dem Rentensystem zu entziehen. Etwa durch Selbständigkeit oder – wie es seit Jahren verstärkt geschieht – durch Auswanderung. „Die Abwanderung von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit nimmt seit Jahren zu“, so Grimm. Und: Die Anzahl der Selbständigen in den freien Berufen (Unternehmensberater, Rechtsanwälte, Ärzte, Ingenieure) hat sich seit dem Jahr 2001 verdoppelt. Die Anzahl der gewerblichen Nebenerwerbsgründungen ist im Jahr 2020 um 9,9 % auf 290.000 gestiegen. Nicht zuletzt drohe ein Wettbewerb der Parteien darum, die eigene Klientel im Zuge der „Reform“ in den Vorteil zu bringen.

Unterstützung aus anderen Ländern

Grimm erhält für Ihre Argumentation jede Menge Unterstützung aus der Praxis anderer Länder. So warnt Winfried Pinggera, Generaldirektor der Pensionsversicherungsanstalt Österreich aus den Erfahrungen in Österreich davor, sozialpolitisch motivierte Umverteilung über das Rentensystem vorzunehmen. Dies würde die Akzeptanz der gesetzlichen Rente schwer in Mitleidenschaft ziehen. 

Dina Frommert vom Geschäftsbereich Forschung und Entwicklung der Deutschen Rentenversicherung Bund sieht das ebenso. Eine Akzeptanz gelinge nur dann, wenn das Rentensystem alle Arbeitnehmer umfasse. Ein so in berufliche Sondersysteme (Versorgungswerke der Ärzte, Rechtsanwälte sowie andere Freiberufler und Beamte) zersplittertes System wie das deutsche, könne diese Diskussion nicht bestehen. Hier würde am Ende eine kleine Anzahl von Rentenbeziehern mit langjährig hohen Beiträgen – ähnlich wie beim Solidarzuschlag – erneut über das Abgabensystem zu sozialpolitischen Sonderleistungen herangezogen, die eigentlich die Gesamtgesellschaft tragen müsste, was also offensichtlich nicht fair sei.

Umkehrschluss

Umgekehrt ließe sich fordern: Sollte das Äquivalenzprinzip aufgehoben werden, gälte es auch, Kinderlose deutlich stärker zur Finanzierung der GRV heranzuziehen als Väter und Mütter. Denn Kinderlose erfüllen den „Generationenvertrag“ nicht. Ob gewollt oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Fazit: In dieser Legislaturperiode ist nicht damit zu rechnen, dass eine Rentenreform aufs Tapet kommt. Die Ampel ist schon mit dem überfordert, was aktuell auf ihrem Zettel steht. Doch in der nächsten Legislaturperiode wird es unumgänglich, die Rente wieder in den Blick zu nehmen. Von 2025 bis 2029 werden die Babyboomer aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Dann fällt den Berliner Flickschustern das Problem ohnehin vor die Füße.
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