Energiewende-Förderung für größere und kleinere Unternehmen
Das erste Gebotsverfahren für Klimaschutzverträge soll noch in diesem Jahr stattfinden. Je zwei weitere Ausschreiben sollen 2024 und 2025 stattfinden. Derzeit wartet das Wirtschaftsministerium noch auf die Genehmigung der verantwortlichen EU-Kommission. Mit Klimaschutzverträgen soll energieintensiven Industrien (z.B. Stahl, Zement, Großchemie) der Umstieg auf klimafreundliche Produktionsverfahren (z.B. Wasserstoff) ermöglicht werden.
Mindestens 10 Mio. t CO2 weniger pro Jahr
Die Verträge werden als Contracts for Difference geschlossen. Bei denen wird z.B. Wasserstoff bis zu einem bestimmten Preis vom Staat subventioniert wird. Wird der Preis unterschritten, erhält der Staat Geld zurück. Die 15-jährige Laufzeit der Verträge beginnt mit dem operativen Start des geförderten Projektes, spätestens aber 36 Monate nachdem der Gebotsgewinner einen Zuwendungsbescheid erhalten hat. Die Treibhausgasemissionen müssen mit den geplanten Maßnahmen um mindestens 10 Mio. t im Jahr gesenkt werden, um am Gebotsverfahren teilnehmen zu können. Die gesamte Fördersumme muss über 15 Mio. Euro liegen.
Investitionsförderung bei kleineren Unternehmen
Kleinere Unternehmen werden nicht für Klimaschutzverträge bieten, können aber andere Fördermöglichkeiten nutzen. Für KMU gibt es das Programm „Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“. Dabei gibt es Kredite bis zu 25. Mio. Euro. Der Tilgungszuschuss kann bis zu 65% betragen. Gefördert werden Investitionen in besonders effiziente Anlagen und Komponenten, etwa effiziente elektrische Antriebe, Wärmespeicher, Energiemanagementsoftware, Umstellung auf neue, energiesparende Prozesse und der Wechsel von Anlagen, die Erdöl oder Gas benötigen, auf elektrische Anlagen. Mehr unter www.kfw.de/295