Grundsteuer-Urteil kommt im April/Mai
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Neuregelung der Grundsteuer wird in zwei bis drei Monaten erwartet. Klar ist: Die Einheitswerte von 1964 (West) und 1935 (Ost) als Bemessungsgrundlage müssen neu berechnet werden. Mit Spannung wird darauf geblickt, welche Übergangsregelung das Verfassungsgericht zulässt und wie lange der Übergangszeitraum angesetzt wird. Fünf Jahre gelten schon als sehr großzügig.