Netzentgeltreform vereinheitlicht Ausbaukosten bundesweit
Im Süden der Republik könnten bald die Stromkosten (deutlich) steigen, im Norden sinken.Denn Bundesregierung und Bundesnetzagentur wollen die Ausbaukosten für die Stromnetze bundesweit vereinheitlichen. Grundlage dafür ist eine am 24. Mai 2023 im Kabinett beschlossener Gesetzentwurf zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit der Novelle wurde eine Entscheidung des EuGH umgesetzt. Netzentgelte müssen demnach durch eine unabhängige Behörde festgelegt werden. Die Bundesnetzagentur will die Entscheidungsmacht über die Netzentgelte, die sie bald hinzugewinnen wird, für eine grundlegende Reform nutzen.
Bisher trägt jede Region die Kosten für den Netzausbau selbst
Bisher steigen in jenen Regionen, in denen viele erneuerbare Energie-Anlagen (Windkraft und Solar) zugebaut werden, die Netzkosten teilweise stark an. Denn die Kosten für den Ausbau der Stromnetze müssen in der Region, in der zugebaut wurde, auch bezahlt werden.
In Zukunft sollen die Netzausbaukosten bundesweit umgelegt werden. Jene Regionen, in denen keine neuen Netze gebaut werden, weil auch keine erneuerbaren Energien dazukommen, müssen dann für jene Regionen mitbezahlen, die ausbauen. Die Ausbaukosten sind bisher im Norden, wo besonders viel Windkraftanlagen gebaut werden, am teuersten, weil diese die größten Erzeugungskapazitäten haben.
Gefahr einer Teilung des Strommarktes verringert
Ein Nebeneffekt der bundesweiten Aufteilung der Netzausbaukosten: Die Gefahr einer Teilung des Strommarktes an der Börse in einen nördlichen und einen südlichen Teil (FB vom 15.6.2023) wird geringer. Der Verweis von Bayerns MP Markus Söder, die BNetzA wolle den deutschen Strommarkt teilen, ist eine Nebelkerze, die dem Wahlkampf in Bayern zu schulden ist. Die bundesweite Umlage hat damit nichts zu tun.