Umwelthilfe scheitert mit Angriff auf Diesel-Autos
Diesel-Fahrer können trotz medialer Aufregung entspannt bleiben. Vorerst bleibt alles, wie es ist. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist mit ihrer ersten Klage gescheitert. Der rechtliche Vorstoß, Dieselautos mit manipulierten Abgaswerten auch nach der Umrüstung aus dem Verkehr zu ziehen, ist beim Verwaltungsgericht aufgefahren. Die Argumentation, die Betriebserlaubnis sei nach der Abgasumrüstung erloschen, zieht also nicht.
Außerdem: Das immer wieder kritisierte Dieselprivileg bleibt bestehen. Die Einführung einer „Blauen Plakette" steht derzeit nicht zur Debatte. Das hat die geschäftsführende Bundesregierung auf eine Anfrage der Partei Die Linke geantwortet. Die Grünen und das Umweltbundesamt hatten die Abschaffung der steuerlichen Dieselbegünstigung immer wieder vehement gefordert.
Zweiter Dieselgipfel steht noch in den Sternen
Wann der zweite Dieselgipfel stattfinden wird, steht noch in den Sternen. Bevor eine Terminplanung in Angriff genommen werden kann, müssen die vier eingesetzten Expertenkommissionen ihre Abschlussberichte vorlegen. Die Expertengruppe zu dem Thema: „Emissionsreduzierung" hat ihre Beratungen aber noch nicht beendet.
Fazit: Kein Spediteur oder privater Dieselfahrer muss vorerst Diesel-Verbote oder steuerliche Verschlechterungen fürchten.