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Brexit bringt Probleme mit sich

EU-Projekt: Unified Patent Court

Europa will ein eigenes Patentgericht etablieren. Unternehmen könnten dann bei Verfahren Zeit und Geld sparen. Die Vorarbeiten sind gemacht. Doch die Politik steht vor einem erheblichen Problem.
Der Brexit stellt ein zentrales europäisches Projekt infrage, das demnächst starten soll: den gemeinsamen europäischen Gerichtshof für Patente. Vor dem UPC sollen Verstöße gegen das EU-Patent verhandelt werden, das seit Kurzem in Kraft ist und das für einheitlichen Patentschutz in Europa sorgen soll. Der Unified Patent Court (UPC) soll gleichzeitig das erste gemeinsame europäische Zivilgericht werden. Und damit Vorbild sein für weitere gesamteuropäische Gerichte wie etwa einen Gerichtshof für Datenschutzfragen. Als zwischenstaatliche Einrichtung ist er keine EU-Institution. Er entspricht eher dem Konstrukt der Europäischen Zentralbank, die die Tochterbank der nationalen Zentralbanken ist. 25 EU-Staaten nehmen am UPC teil. Zwei fehlen: Spanien und Kroatien. Mit dem Brexit tun sich nun zwei Probleme auf. Es kann – so hat der EuGH bereits festgestellt – nur ein EU-Mitgliedstaat am UPC teilnehmen. Damit fällt die britische Insel eigentlich heraus. Ohne Großbritannien als immer noch wichtiger Industrienation steht wiederum die Sinnhaftigkeit des neuen Gerichts infrage, bevor es überhaupt arbeitsfähig ist. Das kann nach Lage der Dinge frühestens im Frühjahr 2018 der Fall sein. Ursprünglich war der April dieses Jahres vorgesehen. Auch die Verlängerungsgebühren für das EU-Einheitspatent orientieren sich an den Gebühren in den vier anmeldestärksten EU-Mitgliedsstaaten Deutschland, Frankreich, Großbritannien und die Niederlande. Eine Teilnahme Großbritanniens am UPC nach dem Austritt des Landes aus der EU erscheint aber dennoch möglich. Dafür, so Fachleute, gebe es den juristischen Kniff, ein Zusatzprotokoll zu vereinbaren. Aber: London müsste dann den EuGH als letzte Instanz in Patentfragen anerkennen. Und damit tun sich die Briten ganz besonders schwer. Denn die Kompetenz des EuGH in Patentfragen gilt unter Fachleuten als unterbelichtet. Mit dem UPC müssen sich die Unterhändler von EU und Großbritannien während der Austrittsverhandlungen schnell befassen. Sonst erwägen die Teilnehmerstaaten, das Projekt ohne die Briten zu starten. Der Ratifizierungsprozess in den Teilnehmerländern läuft bereits. Die Auswahl der Richter hat schon im Mai 2016 begonnen, der Zug ist also kaum noch zu stoppen.

Fazit: Noch stehen die Chancen recht gut, dass London beim EU-Patentverfahren dabei ist. Das wäre für Europas Unternehmen wichtig. Denn nur so lassen sich die gewünschten Effizienzgewinne bei Verfahren erreichen. Und nur dann wird sich das EU-Patent auch durchsetzen.

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