Beim Brexit steht der worst case an
In Sachen Brexit bringt der EU-Gipfel wieder nichts voran. Das Sondertreffen der Staats- und Regierungschefs der 27 (ohne Großbritannien) am Freitag hat folgerichtig noch nicht einmal eine aussagekräftige Tagesordnung. Der BDI hat deshalb bereits im Vorfeld die deutschen Unternehmen gewarnt, sich auf einen harten Brexit vorzubereiten. Zu Recht!
Die Protagonisten üben sich in Legendenbildung. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und Britanniens Premierministerin Theresa May vereinbarten zwar im Vorfeld beim Dinner, die Verhandlungen zu beschleunigen. Nur ging es dabei um Teil 2 der Brexit-Verhandlungen. Weiter blieb aber völlig unklar, wie der erste Schritt bewältigt wird. Er führt bisher zum Quasi-Stillstand in den Gesprächen.
Drei ungeklärte Essentials
Die 27 sind nämlich entschlossen, ihre bisherige Verhandlungslinie nicht zu ändern. Dazu gehört als erstes die Klärung von drei Essentials. Erst wenn die vollständig geklärt sind, soll über die Koexistenz nach dem Austritt der Briten aus der EU verhandelt werden. Die Essentials sind:
- Status, Verbleib und Nachzug der Mitarbeiter in der EU bzw. in Großbritannien;
- die Grenze zwischen Nordirland und Irland und
- die Altschulden der Briten.
Alle britischen Versuche, Parallelverhandlungen für die Zeit danach zu führen, wurden und werden abgeblockt. Selbst Juncker konnte nur zusagen, dass die EU-Kommission interne Vorbereitungen für solche Gespräche versuchen wird. Als ob die nicht längst getan wären. Die EU-Kommission weiß, dass sie keinen Spielraum hat – die Staats- und Regierungschefs sind dagegen.
Unternehmen müssen sich vorbereiten
Angesichts dieser Lage müssen Sie Ihr Unternehmen Brexit-fit machen. Dazu gehört eine Reihe von Maßnahmen. Zahllose britische Unternehmen ziehen bereits nach Irland, also in die EU. Die irische Zentralbank rechnet bereits durch, was der harte Brexit für die Insel bedeutet. Und kommt auf einen Verlust von insgesamt 40.000 irischen Arbeitsplätzen und einen Wachstumsrückgang um 3%.
Bedenken Sie: Alle Verträge müssen geprüft werden. Gelten sie nach einem harten Brexit weiter? Oder müssen sie neu verhandelt werden? Der Status ihrer Beschäftigten und deren Aufenthaltsrecht auf der Insel ist ebenso zu prüfen wie das britischer Mitarbeiter in der EU.
Nicht zuletzt stellt sich die Frage, ob Sie überhaupt noch sensible Daten mit Ihrer Tochter oder Niederlassung in UK austauschen dürfen. Es handelt sich ja künftig datenschutzrechtlich um einen unsicherem Drittstaat. Wie sieht es mit den Zöllen, Produktzulassungen, Normen, Markenrechten oder Patenten aus? Können Sie mit Ihrer bisherigen Bank zusammenarbeiten etc. – eine lange Liste ...
Fazit: Nehmen Sie die Warnung des BDI ernst! Bereiten Sie sich auf einen harten Brexit vor. Treffen Sie rechtzeitig und konsequent Entscheidungen.